Zivilreligion

Mit dem Begriff Zivilreligion werden meist gesellschaftliche Werte mit religiösen Wurzeln oder religiöser Funktion gemeint, z.B. werden Festakte an Gedenktagen oder Reden von Politikern manchmal als zivilreligiöse Erscheinungen interpretiert. Dabei ist umstritten, ob es eine solche Zivilreligion, die die Gesellschaft zusammenhält und öffentlich ausgedrückt wird, tatsächlich gibt, ob sie ein Ideal ist und welche Rolle Religion dabei spielt.
Ein Beispiel für einen zivilreligiös verstehbaren Wert ist die "christliche Nächstenliebe", auf die sich in letzter Zeit in Konflikten zur Migrationspolitik oft bezogen wurde. Wer sich darauf beruft, nimmt an, dass Nächstenliebe einen von allen Beteiligten selbstverständlich akzeptierten Wert darstellt. Der Konflikt um die sogenannte Kreuzpflicht in Bayern lässt sich demgegenüber als Streit darum verstehen, ob es eine Zivilreligion gibt und geben soll (s. 4.a).
In der ethischen Debatte geht es einerseits um (religiöse) Grundlagen der Gesellschaft, darüber hinaus aber auch um Fragen, die mit der Unklarheit des Zivilreligionsbegriffs zusammenhängen:
Gibt es Zivilreligion? Kann es sie in verschiedenen Kontexten geben und wie würde sie dann aussehen? Sind mit Zivilreligion alle Formen von Werten eines Gemeinwesens gemeint, also auch Grundlagen totalitärer Systeme und Ideologien? Stabilisiert sie oder hat sie auch kritische Funktion? Ist Zivilreligion überhaupt eine Form von Religion oder steht Religion einer Zivilreligion kritisch gegenüber? Soll es Zivilreligion geben und was für eine Rolle spielen die Religionen dabei? Spielt Religion bei den Grundlagen eines Gemeinwesens faktisch eine Rolle, darf oder soll sie eine Rolle mit oder gegen Zivilreligion spielen? Und schließlich: Was heißt das religionspolitisch für einen guten Umgang des Gemeinwesens mit Religion?

    Basisinformationen

    Der Begriff Zivilreligion wird auf Jean-Jacques Rousseaus "religion civile" zurückgeführt (grundlegende Informationen s. Schieder 1987 u.ö.; Vögele 1994). "Religion civile" meint, dass das Gemeinwesen ein Interesse an religiösen Gehalten hat, die sich auf die Pflichten der Bürger gegenüber dem Staat beziehen und diese fundieren (Rousseau 1996: 184). Die eigentliche Debatte hat erst der Soziologe Robert N. Bellah mit seinem Aufsatz "Civil Religion in America" im Jahr 1967 ausgelöst. Dort vertrat er, dass es neben der institutionalisierten Religion eine eigene Zivilreligion mit eigenen Symbolen und Ritualen gebe. Das entnimmt Bellah aus Präsidentenreden. Diese Reden werden als repräsentative Deutungen des Gemeinwesens verstanden: Bellah meint "Zivilreligion in ihrer besten Form sei ein echtes Verständnis der universalen und transzendenten Wirklichkeit, wie sie sich in der Erfahrung des amerikanischen Volkes zeigt, ja man könnte fast sagen offenbart" (Bellah 2004: 31). Die Zivilreligion sei nicht an einzelne Religionen oder Konfessionen gebunden, sondern verdichte und deute Erfahrungen einer Gemeinschaft mithilfe gängiger religiöser Motive. So können z.B. Menschenrechte mit der Vorstellung Gottes zusammenhängen.
    Im Laufe der Geschichte seien die zivilreligiösen Motive immer wieder ergänzt worden. Am Anfang stünde das Motiv des Auszugs aus Ägypten als Grundlage einer Gesellschaft: Migration aus dem autoritären Europa wurde als Befreiung verstanden und so als Exodus des erwählten Volkes gedeutet. In Bürgerkriegszeiten sei das Motiv des stellvertretenden Opfers in den Vordergrund getreten. Zivilreligion ist bei Bellah also als veränderlich gedacht. Sie lässt sich als Aktualisierung zur Gegenwart passender religiöser Motive verstehen. Daher konnte Bellah sich für die Zukunft eine Weltzivilreligion erhoffen.
    Bellah entwickelte seinen Ansatz für den US-amerikanischen Kontext. Daher gab es immer wieder Anfragen, ob das Konzept Zivilreligion überhaupt auf andere Kontexte übertragbar sei, also eine Zivilreligion z.B. in Deutschland denkbar ist.

    a. Grundlegende Informationen

    Auf Bellahs Ansatz folgten Debatten mit verschiedenen Themen und zahlreiche Literatur. So wurde z.B. nach einem orientierenden Beitrag der Religionen zum Gemeinwesen gefragt. Das setzt sich gegenwärtig in Ansätzen Öffentlicher Theologie fort (Huber 2015, Bedford-Strohm 2015). Damit verbunden ist zweitens die Frage nach dem Verhältnis von Religion und Öffentlichkeit bzw. Religion und Gemeinwesen. Dabei geht es darum welche Rolle Religion in säkularen Staaten spielen soll und darf. Diese Fragen sind eher ethisch, d.h. sie befassen sich mit dem Themenkreis, wie ein Gemeinwesen beschaffen sein sollte. Ein zweiter Themenkreis ist eher religionstheoretisch und betrifft den Status der Zivilreligion – je nachdem wird das Verhältnis zu Religion (als das, was alltagssprachlich darunter verstanden und so meist mit verfasster Religion gleichgesetzt wird: Bezug auf eine Transzendenz in gemeinschaftlichen und individuellen Praktiken und Deutungen) verschieden bestimmt: Zivilreligion als faktische stabilisierende Grundlage (1) kann a) so mit Religion zusammenhängen, dass Religion das Gemeinwesen ebenfalls stützt (als "heilig" versteht) oder b) so, dass Religion sich kritisch gegenüber Zivilreligion verhält und sie als Instrumentalisierung von Religiösem kritisiert. Zivilreligion als kritisches Ideal (2) eines Gemeinwesens kann ebenfalls in einem positiven oder kritischen Verhältnis zu Religion stehen, wenn a) Religionsgemeinschaften sich als kritisches Gegenüber des Gemeinwesens verstehen oder b) als seine Legitimation1 . Es wird deutlich, dass hier auch die Art des Gemeinwesens, auf das sich Religion und Zivilreligion beziehen, eine Rolle spielt: Die jeweiligen Funktionen sind in totalitären Formen anders zu bewerten als in demokratischen. Es geht also immer um ein bewegliches Gefüge von Gemeinwesen – Zivilreligion – Religion. Das zeigen auch die Debatten darum, ob das amerikanische Konzept der Civil Religion übertragbar sei. (Zu Civil Religion und Zivilreligion Vögele 1994: 340346; zu den Begriffen Kleger/Müller 2004; Kleger 2010, außerdem Stackhouse 2015. Zu aktueller amerikanischer Zivilreligion Bungert/Weiß 2017.)

     

    b. Rechtlicher Kontext der Bundesrepublik Deutschland

    Die Frage nach dem Stellenwert von Religion in der Öffentlichkeit lässt sich nur auf dem Hintergrund der Rahmenbedingungen für Religion stellen.
    Deutschland hat eine besondere Regelung für den Stellenwert der Religion im Gemeinwesen: die sogenannte "hinkende Trennung" von Staat und Kirche. Das Grundgesetz hält sowohl die negative als auch die positive Religionsfreiheit fest. Dass Menschen in einem Gemeinwesen Religion ausüben können, wird also als förderlich empfunden. So findet z.B. der Religionsunterricht als Pflichtfach an öffentlichen Schulen statt. In dieser Regelung des Grundgesetzes ist also schon ein öffentlicher Stellenwert von Religion entwickelt, der in anderen Ländern anders aussieht.
     

    c. Ethische Debatte

    Die Debatten um Zivilreligion entzünden sich zunächst an dem unklaren Status von Zivilreligion zwischen faktischem Vorhandensein einer zivilreligiösen Wertegrundlage und Idealkonstrukt. Dieser unklare Status hängt mit der unklaren Verhältnisbestimmung von Gemeinwesen/Staat, Religion/Religionsgemeinschaften und Zivilreligion (s.o. 3.a) zusammen.
    Der Status von Zivilreligion ist bereits bei Bellah unklar. In "Zivilreligion in Amerika" beschreibt Bellah sie einerseits als Religion neben der verfassten Religion, andererseits als "religiöse Dimension" (Bellah 2004: 19, Problematisierung bei Schieder 1987: 235). Später meint Bellah, Zivilreligion habe es ab dem Moment gegeben, in dem es die These der Zivilreligion gegeben habe (Bellah 1990: 256, Hinweis darauf bei Schieder 2003: 32 u.ö.). Es gibt also gesellschaftliche Phänomene, die sich als Zivilreligion deuten lassen, aber nicht unbedingt als Zivilreligion gedeutet werden müssen. Hier kann immer noch an Bellah angeschlossen werden, wenn er eine epistemologische (gibt es Zivilreligion) und eine evaluative Ebene (ist Zivilreligion gut) unterscheidet (Bellah 1990: 256) und so fasst: "Its [der Zivilreligion, KEB] reality depends less on the existence of certain things out there than on a consensus that it is a useful way of talking about things that indubitably are out there" (Bellah 1990: 256). Entscheidend ist also ob gezeigt werden kann, dass es gut ist, etwas als Zivilreligion zu deuten. Bellah nimmt dann stärker den Beitrag der einzelnen religiösen Traditionen zum Gemeinwesen auf, statt bei einer nur schwer zu definierenden Zivilreligion zu bleiben (Schieder 1987: 177179; Arens 2010). Er bezieht sich auch auf den von Martin E. Marty eingebrachten Begriff der public theology, um auf das Problem der Weite des Begriffs der Zivilreligion einzugehen (Bellah 1990: 258).
    Aus dem Ansatz Bellahs ergeben sich also die oben genannten Fragen nach dem Verhältnis von Gemeinwesen, Religion und Zivilreligion. Diese Frage hat zwei Seiten, die Marty hervorgehoben hat, indem er "zwei Arten zweier Arten von Zivilreligion" beschrieb (Marty 2015; die frühe Debatte um Bellah und eine Reaktion von ihm findet sich in Richey/Jones 1974): Marty sieht zivilreligiöse Affirmation des Gemeinwesens auf der einen Seite, die mit Gottesbezug oder ohne stattfinden kann, und zivilreligiöse Kritik auf der anderen Seite, die ebenfalls mit oder ohne Gottesbezug vollzogen werden kann. In Bezug auf diese Problemlage ist besonders Hermann Lübbes Ansatz wichtig geworden2
    Lübbe nimmt das Problem der Zivilreligion in verschiedenen Publikationen (Auswahl: Lübbe 1981; Lübbe 2004; Lübbe 2014) auf, indem er mit einer eigenen Religionstheorie das Verhältnis von Gemeinwesen, Zivilreligion und Religion genauer definiert und für den liberalen Kontext beschreibt. Indem er die weiten Begriffe des Gemeinwesens/Staates und der Religion einschränkt, erreicht er ein genaueres Verständnis von Zivilreligion: Zivilreligion ist für ihn letztlich das Bewusstsein, dass der Staat nicht alles kann und darf, weil er sich auch nicht selbst begründet. Lübbe bezieht sich auf das bekannte Böckenförde-Diktum, dass der liberale Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Dieses Bewusstsein habe religiöse Wurzeln und Lübbe versteht es als Grundlage des liberalen Staates. Lübbe beschreibt also eine Zivilreligion, die es seiner Ansicht nach als Grundlage des liberalen Staates tatsächlich gibt, die ethisch als gut zu bewerten ist und die ein harmonisches Verhältnis zu Religion hat. Dass die an sich schwierige und sehr verschieden bestimmbare Dreierkonstellation Gemeinwesen/Staat – Zivilreligion – Religion/Religionsgemeinschaften so harmonisch ineinander aufgeht, liegt bei Lübbe an den genannten Einschränkungen: Erstens an seiner Einschränkung auf den liberalen Staat, so dass Zivilreligion als dessen Grundlage nicht unter Ideologieverdacht gerät. Zweitens an einer religionstheoretischen Einschränkung: Lübbe entwickelt ein Religionsverständnis von Religion als Kontingenzbewältigungspraxis. Damit ist ein Umgang mit Kontingenz, d.h. mit Unverfügbarem und Unabsehbarem, mit dem, was Menschen nicht selbst in der Hand haben, gemeint, der dieses Unverfügbare annimmt und möglichst gut mit ihm lebt. Das ist bei Lübbe die Funktion von Religion. Versuche Unverfügbares zu kontrollieren werden von Lübbe als grenzüberschreitende Ideologie verstanden und mit totalitären Systemen verbunden. So kann Zivilreligion als stabilisierende Grundlage verstanden werden, die dennoch nicht ideologisch ist, weil der Beitrag der Religion Liberalität garantiert. Der zivilreligiöse Bezug auf Religion würde also zunächst heißen, dass der Staat – durch Übernahme religiöser Ideen – weiß, dass er selbst eben nicht zur Religion werden darf, denn für den Staat würde das Ideologie bedeuten.
    Entsprechend lehnt Lübbe auch eine politische Theologie ab, was zum Streit mit dem politischen Theologen Jürgen Moltmann führte (Moltmann 1983). Der Versuch, aus einer religiösen Perspektive konkrete politische Fragen ethisch zu beeinflussen, kommt für Lübbe gerade wegen seiner Theorie der Zivilreligion nicht in Frage. Dreh- und Angelpunkt ist Lübbes Religionstheorie, denn erst mit ihr kann er Zivilreligion von Ideologie abgrenzen. Das Konzept ist also sehr voraussetzungsreich und hängt von der Tragfähigkeit der Religionstheorie von Religion als Kontingenzbewältigung ab.
     

    d. Evangelische Positionierung

    Neben den Fragen nach einer Wertegrundlage und ihrem Zusammenhang mit Religion stellt sich wegen des unklaren Status von Zivilreligion ein weiteres ethisches Problem: Wenn eine Zivilreligionstheorie behauptet es gebe eine bestimmte Wertegrundlage, diese aber nicht empirisch nachweisbar besteht, sondern erst durch diese Theorie ins Spiel gebracht wird, dann ist schon die Behauptung einer Zivilreligion etwas, das ethisch reflektiert werden muss. Denn sie konstruiert selbst eine normative Grundlage für ein Gemeinwesen.
    Einige theologische Beiträge lassen sich als Reaktion auf dieses Problem verstehen: In einigen Ansätzen Öffentlicher Theologie wird das Problem vermieden, indem religiöse Orientierung als etwas verstanden wird, das erst von den Religionsgemeinschaften eingebracht wird und nicht als Zivilreligion prinzipiell schon vorhanden ist (so wird keine Zivilreligion unterstellt). Insofern lassen sich Ansätze Öffentlicher Theologie, die sich ethische Orientierung in und für die Gesellschaft zum Ziel setzen, als Reaktion auf Unklarheiten des Zivilreligionskonzepts verstehen (zur Entstehung der Öffentlichen Theologie Höhne 2015). Die Verhältnisbestimmung zu Zivilreligion kann entfallen, wenn nach dem orientierenden Potential von Religionen und Religionsgemeinschaften gefragt wird. Hier wird dann an Jürgen Habermas Verständnis von Religion und deren Sinnressourcen angeschlossen (Habermas 2005). Durch diesen Anschluss werden Religion und Gemeinwesen nicht erst durch das komplizierte Konzept der Zivilreligion verbunden, sondern für Religion wird direkt ein öffentlicher Charakter beansprucht.
    Vögele (Vögele 1994) verknüpft seine Überlegungen zur Öffentlichen Theologie mit den Debatten um die Politische Theologie und um die Zivilreligion. Dort findet sich auch ein Überblick über die zunächst skeptische Aufnahme des Konzepts Zivilreligion. Vögele nimmt Zivilreligion so auf, dass sie zum Gegenstand Öffentlicher Theologie wird: Öffentliche Theologie soll zivilreligiöse Bestände wahrnehmen und – in Bindung an das Evangelium, also christlich-positionell – kritisch reflektieren. Öffentliche Theologie sei daher eine Brücke zwischen den verschiedenen Kirchen und Zivilreligion (Vögele 1994: 429).
    Im religionstheoretisch angelegten Ansatz von Rolf Schieder wird Zivilreligion als Diskurs begriffen: Zivilreligion ist dann etwas, das Annahmen über Religion beinhaltet, im gesellschaftlichen Gespräch über Religion und Werte besteht und zugleich von religiösen Motiven lebt. Schieder entwirft eine kritische Theorie der Zivilreligion und hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen (Auswahl im Text und im Literaturverzeichnis) mit dem Thema Zivilreligion auseinandergesetzt. Er verbindet religionstheoretische Überlegungen mit Konzeptionen des Religionsunterrichts. Den allgemeinen Werteunterricht kritisiert er als Unterricht in einer vermeintlichen Zivilreligion, der staatlich verordne, was zivilgesellschaftlichen Teilnehmern am gesamtgesellschaftlichen Diskurs überlassen bleiben solle. Schieder weist auf das Problem hin, dass der Staat in nichtkonfessionellen Ersatzfächern genau in die Rolle schlüpft, die er als neutraler Staat gar nicht übernehmen dürfte (z.B. Schieder 2003: 48). Gerade durch den konfessionellen Religionsunterricht werde die "Pervertierung der Zivilreligion in eine politische Religion" (Schieder 2001 Zivilreligion: 20) verhindert. "Ohne eine die Religionsfreiheit affirmierende Zivilreligion können sich die positiven Religionen nicht entfalten. Umgekehrt ist eine Zivilreligion auf die semantischen und ethischen Ressourcen der positiven Religionen angewiesen" (Schieder 2001 Zivilreligion: 15).
    Schieder versteht Zivilreligion als Diskurs aber auch so, dass mit diesem Diskurs darüber entschieden wird, was als religiös (legitim) gilt (Schieder 1996: 87f.). Daher plädiert Schieder für eine Zivilreligion als Schutz der Religionsfreiheit und Zivilisierung von Religionskonflikten als "Verantwortung des Gemeinwesens gegenüber den positiven Religionen" wozu eine "Erhöhung der Religionskompetenz der politischen Eliten unumgänglich" sei (Schieder 1996: 88). Hier hat auch der Religionsunterricht seine Rolle (z.B. Schieder 2002).

     

    e. Konsequenzen/Ausblick

    Der eher ethisch orientierte und der eher religionstheoretische Ansatz könnten so verbunden werden, dass nach einem guten Umgang mit religiöser Symbolik gefragt wird. Religion besteht nicht in einem unveränderlichen Bestand von Aussagen und Symbolen, sondern lebt darin, dass sie interpretiert und dadurch verändert wird – eben dass mit ihr umgegangen wird. Dass sie Religion interpretieren und so bewegen gilt nicht nur für Mitglieder einer religiösen Interpretationsgemeinschaft, sondern auch noch für Sichtweisen auf Religion, die sich selbst nicht als religiös verstehen. Religiöse Symbole rücken in den Vordergrund, werden betont und inszeniert, wenn sie für eine Zeit besonders sprachfähig sind. Das könnte für Religion generell gelten. Zivilreligion wäre dann ein Fall von religiöser Dynamik, die sich in Interpretationen von Religionsgemeinschaften, Kultur, Gesellschaft und eben auch in Grundlagen des Gemeinwesens äußert. 
    Dabei wäre Zivilreligion ein Umgang mit religiösen Symbolen, der für Religion überhaupt normal wäre. Religion und Öffentlichkeit wären dann ein Teilaspekt des modernen Umgangs mit religiösen Symbolen überhaupt. Die Frage wäre dann, was ein guter Umgang mit religiösen Symbolen (öffentlich oder nicht) ist, und dann erst welche Rolle religiöse Symbole in der Öffentlichkeit spielen. Das knüpft daran an, dass Bellah Zivilreligion für veränderbar und entwicklungsfähig hält und nimmt Schieders Thema religiöser Kompetenz auf.
    Daher kann festgehalten werden: Eine Zivilreligionstheorie kann nicht nur eine Parallele von Werten und religiösen Inhalten feststellen, sondern muss auch behandeln, wie religiöse Inhalte und/oder Symbole überhaupt angeeignet werden, wie sie zu einem gesellschaftlichen Bestand werden und was das für Konsequenzen für ihr Verständnis hat. Dazu gehört eine theologisch-religionstheoretische Theorie zu einem – auch ästhetisch-inszenatorisch – gelingenden Umgang mit religiöser Symbolik: Eine rein ethische oder diskurstheoretische Reflexion reicht nicht aus.

    • 1Marty unterscheidet ähnlich eine kritische und affirmative Zivilreligion, jeweils mit oder ohne Transzendenzbezug. Vgl. Marty 2015.
    • 2Das Thema Zivilreligion wurde in die deutsche Debatte zuvor von Niklas Luhmann (Luhmann 2004) eingebracht.

    a. Beispiel: Die Debatte um die sogenannte Kreuzpflicht in Bayern

    Kenntnisse zu Zivilreligion können z.B. zum Verständnis des Konflikts um die sogenannte Kreuzpflicht in Bayern vom Frühjahr 2018 angewendet werden.
    Die verschiedenen Begründungen für den Kreuzerlass durch den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ähneln Zivilreligionstheorien deutlich. Besondere Nähe besteht zu der Theorie Lübbes. Im Interview in den Tagesthemen vom 26.04.2018 betont Söder zunächst, dass das Kreuz "in erster Linie ein religiöses Symbol" sei, aber mit prägender Wirkung für die Gesellschaft. Hier wird ein anderer Akzent gesetzt als zuvor mit der Einschätzung des Kreuzes als kulturellem Symbol, zugleich zeigt sich in der Vagheit der Einordnung des Kreuzes zwischen Religion und Kultur die Notwendigkeit einer soliden Religionstheorie. Dann ruft Söder zentrale Bestandteile der Zivilreligionstheorie ab, v.a. den Zusammenhang von tolerantem säkularem Staat und christlicher (jüdisch-humanistisch-abendländischer) Tradition im Gegensatz zu Ideologie (Bsp. Nationalsozialismus). Als Zivilreligion lässt sich hier die behauptete Bedeutung des Kreuzes verstehen, dass das Kreuz Symbol für diesen harmonischen Zusammenhang von Staat und religiöser Tradition sei. Gemeinwesen, Zivilreligion und religiöse Tradition werden (wie bei Lübbe) also in einem harmonischen Verhältnis gesehen. Behauptet wird auch, dass dies der Realität entspreche, der Kreuzerlass drücke also nur eine Zivilreligion aus, die es gibt.
    Die Heftigkeit des Konflikts scheint die Befürworter des Kreuzerlasses überrascht zu haben, v.a. die Kritik von kirchlicher Seite. Der Konflikt lässt sich besser verstehen, wenn man a) weiß, dass die Behauptung, Zivilreligion sei ein Bestand, nicht einfach Ausdruck von Realität ist, sondern die Annahme einer Zivilreligion den Charakter einer normativen Vorgabe haben kann, und b) beachtet, dass Gemeinwesen, Zivilreligion und Religion nicht einfach als harmonisch miteinander verbunden gesehen werden können – das ist ein Fall nur einer Theorie von Zivilreligion, nämlich Lübbes, die aber eine sehr anspruchsvolle Religionstheorie im Hintergrund hat und nur so funktioniert. Entsprechend sind die Konfliktlinien verlaufen. Gegen die Gleichsetzung von Werten des Gemeinwesens mit Werten einer religiösen Tradition regt sich Widerstand, weil das eben nicht der von allen wahrgenommenen Realität entspricht, sondern eine mögliche Position ist, die aber als Verordnung zur normativen Vorgabe wird. Umso weniger diese Position versteht, dass sie kein Konsens ist, umso autoritärer wirkt sie und umso stärker fällt der Protest aus. Der Gedanke eines runden Tisches, der angekündigt wurde, entspricht dann eher der Realität, nämlich dass das Kreuz als Symbol für den Zusammenhang von religiöser Tradition und liberalem Staat etwas ist, was diskutiert werden muss: eine Position und nicht unbestreitbarer Ausdruck von Realität.
    Dass es starken kirchlichen Protest gab, hat viele überrascht3 . Die kirchliche Kritik überrascht aber nicht, wenn auch hier wieder beachtet wird, dass die Annahmen, die dem Kreuzerlass zu Grunde liegen, eben nicht einfach der Realität entsprechen. So wirkt die Deutung des Kreuzes als Symbol einer Zivilreligion vereinnahmend, was sich im Vorwurf der "Instrumentalisierung" zeigte.
    Die Kritik richtete sich insgesamt weniger gegen die Aufnahme religiöser Symbolik in den öffentlichen Bereich als vielmehr gegen einen bestimmten Umgang mit religiöser Symbolik, nämlich gegen die Beanspruchung des Kreuzes für eine zivilreligiöse Bedeutung. Religiöse Symbole vertragen keine Festlegungen, wie sie in der zivilreligiösen Beanspruchung durch den Kreuzerlass vorgenommen wurden, sondern sind reich an Aspekten, an die situativ unterschiedlich angeknüpft werden kann. Eine ethische Frage ist dann auch die nach verschiedenen Umgangsweisen mit religiöser Symbolik und wie sie gelingen können.

     

    b. Möglichkeiten der Operationalisierung

    Neben einem besseren Verständnis gesellschaftlicher Konflikte bietet das Thema Zivilreligion Möglichkeiten für den Religionsunterricht. Z.B. im gymnasialen Lehrplan finden sich Anwendungsmöglichkeiten für die Jahrgangsstufe 8 zum prophetischen Reden und Handeln, dort auch mit Verweis auf Martin L. King. Jahrgangsstufe 9 bietet den Bereich "Im Zeichen des Kreuzes", hier kann auch die Kreuzpflichtdebatte aufgenommen werden. Zu dieser Debatte gibt es Material in Form von Zeitungsartikeln und TV-Sendungen, so dass eine eigene Recherche durch die Schülerinnen und Schüler gut gelingen kann.
    Ebenfalls in der 9. Jahrgangsstufe ist "Kirche und Staat" ein Thema, hier passen Vorstellungen von Theorien zur Zivilreligion und deren empirische Überprüfung z.B. anhand von im Fernsehen übertragenen Reden zu Fest- und Gedenktagen. Hier kann auch thematisiert werden, welche religions- und gesellschaftstheoretischen Annahmen dazu führen, dass in Deutschland an öffentlichen Schulen konfessioneller Religionsunterricht besucht wird und wie die Schülerinnen und Schüler diese Regelung empfinden. In der 10. Jahrgangsstufe "Religion und Religionen" kann generell auf religionstheoretische Ansätze eingegangen werden. Hierzu können weitere Religionsbegriffe vorgestellt werden, die auch in der populären Kultur, z.B. in Filmen sichtbar werden.
    Die Frage danach, wie mit religiösen Symbolen umgegangen werden kann und wie sie gedeutet und angeeignet werden können, kann den Unterricht begleiten. Hier können auch verschiedene Inszenierungen religiöser Symbole erprobt werden und die Wirkung davon kritisch reflektiert werden. Das Problem gemeinsamer Werte kann über eine Zivilreligionstheorie auch in den Religionsunterricht aufgenommen werden.

     

    c. Medien/Material

    Der zweite Teil der Matrix-Trilogie bietet Material, das mit dem Hintergrund der Debatte um Zivilreligion erschlossen werden kann und umgekehrt: Religiöse Motive und Symbole werden für eine Gemeinschaft in Anspruch genommen, die gegenüber der Technik der Matrix steht. Neben diesem offensichtlichsten Bezug finden sich weitere relevante Aspekte und Gedanken zur Anwendung im Religionsunterricht unter dem Gesichtspunkt religiös übergreifender Werte einer Gemeinschaft bei Patricia Feise-Mahnkopp (Feise-Mahnkopp 2011: 220).
    Zivilreligion lässt sich auch in amerikanischen Filmen veranschaulichen, die Bestattungen von Soldaten in Szene setzen. Ein Beispiel könnte sein "Der Marsianer. Rettet Mark Watney" (2015) von Ridley Scott, der das häufig zu sehende Motiv einer Trauerrede für einen Soldaten/Held kurz in Szene setzt und mit dem Opfergedanken in Verbindung bringt. Dieser Film inszeniert auch einige Werte: weltweite Zusammenarbeit zur Rettung eines Einzelnen, Pragmatismus und Optimismus.
    Material zu Martin L. King kann die Verbindungen von religiöser Überzeugung und gesellschaftlichem Engagement zeigen.
    Ein Beispiel für einen politischen Anlass beschreibt Schieder (Schieder 2010) mit der Inauguration Obamas. Dort finden sich auch didaktische Überlegungen, v.a. zur Frage der Gefährlichkeit von Zivilreligion.
    Musikalische Beispiele zu öffentlicher Religion bei politischen Anlässen finden sich bei Peter Bubmann (Bubmann 2017).
     

    d. Fragen/Thesen zur Diskussion

    Impulse zur Diskussion können sein:

    • Böckenförde-Diktum: "Der liberale Staat lebt von Voraussetzungen, die er nicht selbst garantieren kann."
    • "Ist alles, was Orientierung gibt, Religion?"
    • "Was sind religiöse Werte?"
    • "Warum gibt es in Deutschland Religionsunterricht an öffentlichen Schulen?"
    • "Religionen sollen sich (nicht) einmischen!"
    • "Warum sollten Kreuze (nicht) öffentlich angebracht werden?"
    • "Bedeuten religiöse Symbole immer und überall dasselbe – hat ein Kreuz im Klassenzimmer die gleiche Bedeutung wie eines im Schulranzen?"
    • "Kann man mit religiösen Symbolen ‚richtig‘ und ‚falsch‘ umgehen?"

     

    Ergänzungen der GPM (redaktionell hinzugefügt)

    (1) Explizite Thematisierung:

    Ev 9.5 »Kirche und Staat«:

    Der Zusammenhang von christlichem Glauben und politischer Verantwortung – Verhältnis von Evangelischer Kirche zu gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen seit dem 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart: die Evangelische Kirche und die soziale Frage des Industriezeitalters: soziale Bedingungen und Arbeitswelt; Bündnis von Thron und Altar
    Evangelische Kirche im Nationalsozialismus: Krise der bürgerlichen Kirche nach 1918; Deutsche Christen, Bekennende Kirche, Kirchenkampf, Verhältnis zum Judentum, Euthanasieprogramm; christlich motivierter Widerstand 
    Kirche nach 1945: Umgang mit Schuld ("Stuttgarter Schuldbekenntnis") [→ G 9.2]
    die Stellung der Evangelischen Kirche in der Gegenwart: Volkskirche in der Demokratie und im Pluralismus; EKD; Ökumene; Kirche in der DDR: Entkirchlichung, Jugendweihe; Rolle der Kirche bei der Wende 1989; aktuelle Herausforderungen an einem Beispiel


    ER 9.4 »In Verantwortung vor Gott – das Verhältnis von Kirche und Staat«:

    Die Schülerinnen und Schüler identifizieren verschiedene Ausprägungen des Miteinanders von Kirche und Staat im 21. Jahrhundert und diskutieren die Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft, beschreiben die Konflikte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus und beurteilen differenziert unterschiedliche Haltungen und Entscheidungen von Christen gegenüber dem Nationalsozialismus, erläutern die Rolle der Kirche in der DDR und diskutieren verschiedene Wege von Christen in der DDR, sich für Freiheit und Gerechtigkeit einzusetzen, recherchieren Beispiele für politisches Engagement der Kirche vor Ort und leiten unter Berücksichtigung der Strukturen der Landeskirche eigene Mitwirkungsmöglichkeiten ab.

    Inhalte dazu: verschiedene Ausprägungen des Miteinanders in Deutschland, z.B. Religionsunterricht, Kirchensteuer, Militärseelsorge, Diakonie; andere Formen des Miteinanders, z.B. Laizismus; Konflikte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus in Bezug auf den Staat sowie innerkirchliche Konflikte; ggf. Aspekte der Vorgeschichte nach 1918; Haltungen und Entscheidungen von Christen gegenüber dem Nationalsozialismus zwischen Mitwirkung und Widerstand, Umgang mit Schuld nach 1945; Kirche und Christen in der DDR zwischen Repressionen und begrenzter Autonomie; Freiwilligkeitskirche und Entkirchlichung; Kirche im Sozialismus; Rolle der Kirche bei der friedlichen Revolution 1989; politisches Engagement der Kirche vor Ort, z.B. bei Themen wie Umgang mit Asylbewerbern, Fragen des Umweltschutzes, Fragen im Bereich der Energiegewinnung
    eigene Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Basis der demokratischen Strukturen der evangelischen Kirche

    Ev 12.2: »Was soll ich tun«:

    Grundlagen christlicher Ethik kennen und die Frage nach dem Handeln des Christen in der Welt reflektieren: […] M. Luthers Unterscheidung der zwei Reiche und Regimente; dazu im Vergleich K. Barths Modell der "Königsherrschaft Christi"; evtl. Grundlagen der katholischen Soziallehre

    ER 12.1 »Mittendrin!? – Christsein in der Gesellschaft«:

    Die Schülerinnen und Schüler […] erläutern Theorien zum Wesen des Menschen als politischem Gemeinschaftswesen und prüfen darin Spielräume für Individualität und Mündigkeit; beschreiben und diskutieren die Rolle der Kirche in der gegenwärtigen Gesellschaft; erschließen eine aktuelle sozialethische Fragestellung als Herausforderung für das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft, bewerten recherchierte Informationen kritisch und reflektieren unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten; erörtern die gewählte Problemstellung aus christlicher Perspektive und beziehen dabei theologische Modelle zur Begründung von Sozialethik ein.

    Inhalte dazu: der Mensch als zoon politikon, z.B. in der Antike, bei Hobbes, Rousseau; Rolle der Kirche in der Gesellschaft: Wahrnehmungen, Erwartungen, Aktivitäten; gesellschaftliche Herausforderungen, z.B. Arbeitslosigkeit, demografischer Wandel, Migration, Fragen der Sozial-, Umwelt- oder Wirtschaftspolitik; christliche Perspektive, z.B. im Schöpfungsgedanken begründete Menschenwürde und Solidarität, Gerechtigkeitsvorstellungen in der alttestamentlichen Prophetie; ggf. Argumente aus EKD-Denkschriften
    theologische Modelle zur Begründung von Sozialethik: Luthers Unterscheidung der zwei Reiche und Regimente, Barths Modell der "Königsherrschaft Christi"; ggf. Aspekte der Befreiungstheologie und politischen Theologie


    (2) Weitere Anknüpfungsmöglichkeiten:

    Ev 8.4 »Prophetisches Reden und Handeln«: Herausforderungen zu prophetischem Handeln in unserer Zeit entdecken und reflektieren, ggf. als Projekt; Prophetie als Merkmal kirchlichen Redens und Handelns

    • 3Diese Überraschung mag auch an der Annahme liegen, die Kirchen hätten eine einfache ethische Botschaft, die sie in die Öffentlichkeit und ins Gemeinwesen transportieren wollen. Hier wird deutlich, dass der Beitrag der Religion für die Öffentlichkeit mit ethischen Orientierungsleistungen nicht ausreichend erfasst ist.

    Basisliteratur

    Lübbe, H.: Zivilisationsdynamik. Ernüchterter Fortschritt politisch und kulturell, in: Schwabe interdisziplinär 3, Basel 2014, 365–384.
    Schieder, R.: Sind Religionen gefährlich? Religionspolitische Perspektiven für das 21. Jahrhundert, Berlin 22011.
    Schieder, R.: Wieviel Religion verträgt Deutschland?, Frankfurt a. M. 2001.


    Vertiefende Literatur

    Arens, E.: Von der Zivilreligion zur öffentlichen Kirche. Robert Bellahs Weg in den Kommunitarismus, in: Kühnlein, M. (Hg.): Kommunitarismus und Religion, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie Sonderband 25, Berlin 2010, 151–165.
    Bedford-Strohm, H.: Öffentliche Theologie in der Zivilgesellschaft, in: Höhne, F., van Oorschot, F. (Hg.): Grundtexte Öffentliche Theologie, Leipzig 2015, 211–226.
    Bellah, R. N.: American Civil Religion in the 1970s, in: Jones, D. G., Richey, R. E. (Hg.): American Civil Religion, San Francisco 1990, 255–272.
    Bellah, R. N.: Zivilreligion in Amerika, in: Kleger, H., Müller, A. (Hg.): Religion des Bürgers. Zivilreligion in Amerika und Europa, in: Soziologie. Forschung und Wissenschaft 14, Münster 2004, 19–41.
    Bubmann, P.: Freuden-Oden und Trauer-Choral. Hymnisches Singen als Ausdruck öffentlicher Religion, in: Wabel, T., Höhne, F., Stamer, T. (Hg.): Öffentliche Theologie zwischen Klang und Sprache. Hymnen als eine Verkörperungsform von Religion, in: Öffentliche Theologie 34, Leipzig 2017.
    Bungert, H. und Weiß, J. (Hg.): "God bless America". Zivilreligion in den USA im 20. Jahrhundert, Frankfurt/Main 2017.
    Feise-Mahnkopp, P.: Die Ästhetik des Heiligen. Kunst, Kult und Geschlecht in der Matrix Filmtrilogie, Köln/Weimar/Wien 2011.
    Habermas, J.: Religion in der Öffentlichkeit. Kognitive Voraussetzungen für den "öffentlichen Vernunftgebrauch" religiöser und säkularer Bürger, in: Zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufsätze, Frankfurt/Main 2005, 119–154.
    Höhne, F.: Öffentliche Theologie. Begriffsgeschichte und Grundfragen, in: Öffentliche Theologie 31, Leipzig 2015.
    Huber, W.: Offene und öffentliche Kirche, in: Höhne, F. und van Oorschot, F. (Hg.): Grundtexte Öffentliche Theologie, Leipzig 2015, 199–209.
    Kleger, H. und Müller, A.: Einleitung. Bürgerliche Religion, Religion des Bürgers, politische Religion, Zivilreligion, Staatsreligion, Kulturreligion, in: Kleger, H. und Müller, A. (Hg.): Religion des Bürgers. Zivilreligion in Amerika und Europa, in: Soziologie. Forschung und Wissenschaft 14, Münster 22004, 7–15.
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    Links

    Interview mit Markus Söder vom 26.04.2018: www.tagesschau.de/multimedia/video/video-398341.html
    www.robertbellah.com

    Veröffentlicht am 26.11.2018 (Version 1.0).

    Zitierweise:
    Eberlein-Braun, K.: Art. "Zivilreligion" (Version 1.0 vom 26.11.2018), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/zivilreligion.