Sport ist ein weltweit verbreitetes in sich vielfältiges soziales Phänomen. Durch sein hohes Ansehen und seinen hohen Organisationsgrad ist er ein bedeutender Faktor im Gemeinwesen. Sportliche Spiele sind schon aus der Antike bekannt. Als Massenbewegung ist Sport jedoch eine moderne Erscheinung. Wegen seiner Vielfältigkeit lässt sich kaum definieren, was Sport ist. In diesem Artikel wird Sport behelfsweise als leibliches Spielen verstanden. Sport wirft Fragen im Bereich der Bioethik, Sozialethik und ökologischen Ethik auf.
Basisinformationen
1. Zu Geschichte und Begriff des Sports
a. Geschichtliches
Sport oder sportähnliche Spiele lassen sich in sehr frühen kulturellen Zeugnissen erkennen. Die ältesten Belege finden sich für das Ringen in 4000 Jahre alten Grabkammern Ägyptens und in der ebenso alten Tradition des Shuai Jiao in China; auch im altindischen Mahabharata-Epos und im sumerischen Gilgamesch-Epos werden Ringkämpfe beschrieben. Etwa 3000 Jahre alte Zeugnisse für Ballspiele finden sich bei den Omleken in Mexiko. Für Europa bedeutend wurden die Athletenspiele in Griechenland, die seit dem 11. Jahrhundert v. Chr. bezeugt sind.
Wenngleich sich die Nachweise für Ball- und Athletenspiele durch die Jahrhunderte hindurch ziehen, entwickelt sich doch das moderne Sportverständnis erst seit dem 18. Jahrhundert. In England ist es die aristokratische Oberschicht, die als standesgemäße Freizeitbetätigung "sports" betreibt. Ihre "sports" fanden wie die philanthropische Gymnastik und das deutsche Turnen in einem Prozess der Verbürgerlichung Eingang in die allgemeine schulische Erziehung. Die englischen, aus regionalen Spielen des Mittelalters und der frühen Neuzeit entwickelten "sports" brachten das Gentleman-Ideal zur Darstellung: Höfliches und korrektes, Vertrauen begründendes Verhalten in Geschäftsbeziehungen war Vorbild für sportliche Wettkämpfe. Das schöne, spannende Spiel im Rahmen der vereinbarten Regeln war ebenso wichtig wie Sieg und Niederlage. Dabei wurden die Ideale "Sportsmanship" und "Fairness" geprägt. Mit dem Amateurismus erfolgte die Abgrenzung der aristokratischen "sports" gegen die in der Arbeiterschaft beliebten Profisportwettkämpfe (u.a. Boxen). Das deutsche Turnen verfolgte wie die philanthropische Gymnastik ein ganzheitliches Erziehungsideal, zu dem auch die körperliche Bildung und Gesundheit gehören. Gab es bei den regionalen Ball- und Kampfspielen oft wüste Raufereien mit z.T. schlimmen Verletzungen, so erforderte die Eingliederung von Turnen, Gymnastik und Sport in die schulische Erziehung Regeln zur Begrenzung von Gewalt und Verletzungsrisiken.
Das kontinentaleuropäische deutsche Turnen und die schwedische Gymnastik der skandinavischen Länder grenzten sich lange vom englischen Sport ab. Anfang des 20. Jahrhunderts entstand in Deutschland eine Konkurrenz zwischen an Ganzheitlichkeit (inklusive Volk) orientiertem "Turnen" und auf Leistung und Rekorde ausgerichtetem "Sport". Bis heute sichtbar ist diese inzwischen überwundene Konkurrenz in Turnvereinen, die ein breites Sportangebot bieten und zum deutschen Turnfest zusammenkommen, und rein Sparten bezogenen Sportvereinen und den Wettkämpfen für einzelne Sportarten.
Die maßgeblich von Baron Pierre de Coubertin (1863–1937) begründeten modernen internationalen Olympischen Spiele, erstmals 1896 in Athen, folgten den Idealen des englischen Sports. Mit viel Mühe brachte Carl Diem (1882–1962) die deutschen Turner dazu, die für 1916 in Berlin geplanten Olympischen Spiele zu unterstützen, die wegen des Ersten Weltkrieges aber ausfielen. Eine Überwindung der Konkurrenz zwischen den Turn- und Sportverbänden brachte erst die schrittweise zur Vorbereitung der Olympischen Spiele 1936 vorgenommene Gleichschaltung der Verbände durch die Nationalsozialisten und der Wiederaufbau der Turn- und Sportvereine sowie -verbände nach dem Zweiten Weltkrieg.
b. Begriffliches
Körperliche Bewegung, Leistungsorientierung, Spiel, Fairness und regelgeleitete Wettkämpfe scheinen das Phänomen Sport zu kennzeichnen und den Begriff "Sport" zu bestimmen. Jede Sportart zeichnet sich durch eine Spezialisierung auf bestimmte Bewegungsformen aus. Der Spielcharakter des Sports zeigt sich beim Wettkampfsport insbesondere als Regelspiel. Aber auch Formen des Funktionsspiels (Einüben bestimmter Techniken durch Wiederholung) und des Phantasiespiels (Weiterentwicklung des Repertoires im Rollenspiel) finden sich in nahezu allen, auch den nicht am Wettbewerb orientierten Formen des Sports. Der Spielcharakter gehört zur Familienähnlichkeit aller Sportarten, nicht aber die körperliche Bewegung. Coubertin bemühte sich neben physischen auch um künstlerische Wettbewerbe im Rahmen der Olympischen Spiele. Diem sprach selbstverständlich von "Denksport" und zählte auch Schach zum Sport. Der 1877 gegründete Deutsche Schachbund gehörte seit der Gründung 1950 zu den Mitgliedern des Deutschen Sportbundes (DSB) und ist auch Mitglied der Nachfolgeorganisation, dem 2006 gegründeten Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die schon 1950 geführte Diskussion um die Bedeutung der Körperlichkeit für den Sportbegriff findet aktuell als Debatte um die Anerkennung der E-Sports (Computerspielen) als Sport statt. Schach und E-Sports stellen im Zusammenhang der Sportfamilie Randsportarten dar. Sport in Gestalt der Sportarten, die in der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen, ist durch körperliche Bewegung gekennzeichnet und lässt sich als leibliches Spielen beschreiben.
c. Der metaphorische Charakter des Sports
Die sportspezifischen Funktionslogiken bewirken, dass sich im sportlichen Wettbewerb Erfahrungen von Anstrengung, Leistung, Erfolg und Niederlage, Gemeinschaft und Gegnerschaft, Enttäuschung, Schmerz und Glück verdichten. Sport eignet sich daher als Metapher für die verschiedensten Erfahrungen von menschlicher Leistungsfähigkeit sowie für ethische und ästhetische Tugenden. W. Huber beschrieb diesen Aspekt mit dem Satz "Sport ist ein starkes Stück Leben". Deswegen werden Sportmetaphern in der Umgangssprache gerne genutzt. Wir sprechen von "antreten", "an den Start gehen", "in den Ring steigen", "kämpfen", "angreifen" und "verteidigen", vom "Schlagabtausch", vom "punkten" oder "Treffer erzielen", "eine Hürde nehmen", "den Ball flach halten", "eine Auszeit nehmen" u.s.w. Wegen seines metaphorischen und zugleich dynamischen Charakters suchen Wirtschaft und Politik die Nähe zum Sport, sowohl in Redewendungen als auch in der Werbung und in Auftritten mit erfolgreichen Athleten.
2. Ethik im Sport
Sportethik reflektiert das Sportgeschehen unter ethischen Gesichtspunkten. Sie lässt sich zu den Sportwissenschaften zählen, die sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als eigener Wissenschaftszusammenhang etabliert haben. Dazu gehören Einzeldisziplinen wie Sportmedizin, Sportpsychologie, Sportsoziologie, Sportphilosophie, Sportgeschichte, Sportökonomie, Sportpublizistik, Sportpädagogik, Sportdidaktik, Bewegungslehre und Trainingslehre.
Umstritten ist, ob die Sportethik mit der Fairness ein ihr ureigenes ethisches Prinzip besitzt und daher selbständig ist, oder ob sie einen Teilbereich der angewandten Ethik darstellt.
Fairness und Doping sind die meist behandelten Themen der Sportethik. Von ethischer Relevanz sind im Sport aber beispielsweise auch Fragen der Geschlechterdifferenz, des Tier- und Umweltschutzes, der Politisierung und der Kommerzialisierung, der sozialen Inklusion sowie der Beitrag des Sports zur Identitätsentwicklung und ethischen Bildung.
1991 hat sich die Olympische Bewegung der Menschenwürde verpflichtet und sie in die grundlegenden Prinzipien des Olympismus der Olympischen Charta aufgenommen. Was Menschenwürde bedeutet und wie weit sie reicht, mag in den Debatten der angewandten Ethik umstritten sein. Konsens besteht darin, dass ethische Werte wie Leben und Gesundheit, Selbstbestimmung, Freiheit, Verantwortung, Toleranz und Fairness (als angewandte Gerechtigkeit) in einer Entfaltung des Gedankens der Menschenwürde enthalten sein müssen. Diese Werte sind auch für die Sportethik relevant und werden u.a. von Vertretern aus den Kirchen und der Theologie eingefordert. Grundlegend für sportliches Interagieren ist ein gewisses Maß an gegenseitigem Vertrauen.
Fachinformationen
Sport bietet ein breites Feld fundamental-, sozial- und bioethischer Themen. Die folgende Darstellung erfolgt ohne Anspruch auf thematische Vollständigkeit.
1. Selbständige Sportethik oder Teilbereich der angewandten Ethik?
Da der Sport den Spielgedanken einschließt, Spielregeln auf förmlichen Vereinbarungen beruhen und Fairness zu den Prinzipien des Sports zählt, wird gelegentlich die Ansicht vertreten, dass die Sportethik in sich selbständig sei. Sport stelle eine Eigenwelt dar, die auch ethisch eigenständig sei und sich formalistisch begründen lasse. Der daraus abgeleitete sportethische Formalismus beschreibt Sport durchweg als Regelspiel. Mit der Inkompatibilitätsthese behauptet er, dass, wer grundlegende Regeln des Sports verletzte, nicht dasselbe Spiel spiele wie diejenigen, die sich an diese Regeln halten. Folglich könne ein Spiel durch Regelverletzung nicht gewonnen werden. Dagegen ist einzuwenden, dass die Intention einer gezielten Regelverletzung im Sport (z.B. Foulspiel oder Doping) gerade darin liegt, sich ohne Rücksicht auf die Regeln Vorteile bis zum Sieg im Wettbewerb zu erkämpfen. Es geht am eigentlichen Problem vorbei zu erklären, eine durch Doping errungene Goldmedaille oder ein durch Foulspiel erkämpfter Pokal sei gar kein sportlicher Erfolg, wenn die Betrügenden als Sieger geehrt und belohnt werden. Denn dann wäre die Übergabe von Medaillen und Pokale an Betrügende einzig ein Fehler der schiedsrichtenden Personen. Gemäß der Inkompatibilitätsthese müsste jedes Foulspiel und jeder Betrugsversuch mit Disqualifikation bestraft werden. Eine differenzierte Beurteilung von Spielzügen an der Grenze des Erlaubten wäre nicht möglich.
Zudem geht der sportethische Formalismus davon aus, dass die Weiterentwicklung von Spielregeln einzig nach Gesichtspunkten der funktionalen Optimierung des Spielgeschehens erfolgen würden. Zweifelsohne ist das ein wesentlicher Aspekt der Regelentwicklung. Doch kommen in der Regelentwicklung auch allgemeine moralische Überzeugungen zum Tragen: Tierschutzbestimmungen im Reitsport, der Wechsel von echten Tauben zu Tontauben beim Schießen sowie Regeln zur Gesundheitsprävention in etlichen Sportarten lassen sich nicht aus rein funktionalen Erwägungen erklären, sondern beruhen auf der allgemeinen Überzeugung, dass Leben und Gesundheit schützenswerte Güter sind. Evident wird dies an der allgemeinen Ablehnung gegenüber den römischen Gladiatorenspielen. Diese Beispiele veranschaulichen, dass der sportethische Formalismus an die Wirklichkeit des Sports nicht heranreicht.
Weniger radikal als durch den sportethischen Formalismus wird gelegentlich von der Sportanthropologie eine relative Selbständigkeit der Sportethik behauptet. Im Sport meint man, ein anthropologisches Kontinuum zu erblicken, das ein gewisses Maß an transkulturellen Werten mit sich führe, was den Sport über Kulturgrenzen hinweg anschlussfähig mache. Im Sport der griechisch-römischen Antike erkennt man ein Lebensideal, das im 19. Jahrhundert wiederentdeckt worden sei und sich heute im globalisierten Sport als ein von Weltanschauungen unabhängiges Ethos bewähre. Eine solche Sichtweise übersieht die Kontextbezogenheit von Werten und sozialen Praktiken. Der Sport der griechisch-römischen Antike war am Kriegerideal ausgerichtet, das z.B. den Tod in der Arena als hoch ehrenhaft einstufte. Kampf in der Arena und Kampf im Krieg waren aufeinander bezogen. Das aus der englischen Aristokratie des 17. Jahrhunderts hervorgegangene Fairnessideal wäre in der griechisch-römischen Antike angesichts der damaligen Selbstverständlichkeit von Gewalt nicht verstanden und vermutlich als dysfunktional empfunden worden. Die englische Aristokratie lehnte ihrerseits die rohe Gewalt z.B. des Boxsports ab und etablierte das Gentlemanideal in ihrem Sport. Der heutige globalisierte Sport beruht nicht auf Verständigung über kulturelle Differenzen, sondern auf der internationalen Durchsetzung von Regelwerken für Sportarten überwiegend nordamerikanischer und europäischer Prägung und einiger asiatischer Kampfkünste.
Sportethik beruht immer auf einem Wertekosmos, der auch außerhalb des Sports in Geltung steht und das Menschenbild der sich im Sport engagierenden Personen und Institutionen prägt. Sport ist ein Spiegel der Gesellschaft, sowohl im Blick auf ihre Werte und Tugenden als auch auf ihre Laster.
2. Fairness
Fairness gilt als die zentrale Tugend des Sports. Das Wort Fairness bezeichnet die sportliche, praxisbezogene Form von Gerechtigkeit. Ihrem Ursprung, dem englischen Gentlemanideal, nach dient die Fairness der Aufrechterhaltung der Spannung im Spiel. Das schöne Spiel im Rahmen der vereinbarten Regeln ist ebenso wichtig wie der Sieg oder die Niederlage. In diesem Sinne bedeutet Fairness, dass jede Person das ihre zum gemeinsam betriebenen Sport beiträgt (suum cuique). Wird der Sport als Regelspiel betrieben, scheint der geringste Beitrag zu sein, die geltenden Regeln einzuhalten. Hans Lenk hat dafür den Begriff der formellen Fairness geprägt und ihm die informelle Fairness gegenübergestellt, die in der Achtung der sportlichen Gegner und Schiedsrichter bestehe. Über die Grenzen des Wettkampfsports hinausgedacht bedeutet "informelle Fairness" im gemeinsamen Sporttreiben die gegenseitige Achtung untereinander als gleichwertige Trainingspartner.
Zur Fairness gehört die Chancengleichheit. Sie ist für das sportliche Regelspiel – insbesondere den Wettkampf – ein, wenn nicht das konstituierende Prinzip. Die an bestimmten Kriterien – z.B. Geschlecht, Alter, Gewicht – festgemachte relative Gleichheit der gegeneinander antretenden Athleten ist die Voraussetzung dafür, um auf Leistung beruhende Ungleichheit im Regelspiel zu messen. Aber auch die Zugangsbedingungen zu Wettkämpfen (Ausschreibungen, Zulassungsverfahren, Meldeverfahren etc.) müssen fair sein und Chancengleichheit gewährleisten (institutionelle Dimension der Fairness).
Eine Besonderheit der Fairness innerhalb des sportlichen Wettkampfs besteht in Bezug auf die Wahrhaftigkeitspflicht: Während für die soziale Fairness Wahrhaftigkeit immer ein verpflichtender Wert ist, kennt die sportliche Fairness Ausnahmesituationen von der Wahrhaftigkeitspflicht. Im Regelspiel ist es erwünscht, gelegentlich sogar geboten, den sportlichen Gegner unter Beachtung der Spielregeln zu täuschen. Zwischen gleich starken Gegnern ist ein Sieg häufig nur durch geschickte Finten und Täuschungen möglich. Die schiedsrichtenden Instanzen dürfen jedoch nicht getäuscht werden.
Die paradoxe Rede vom "fairen Foul" zeigt an, dass es Spielsituationen gibt, in denen Regelverstöße gezielt vorgenommen werden, aber von Gegnern und Zuschauenden nicht unbedingt als unfair empfunden werden. Sie widersprechen der "formellen", aber nicht der "informellen Fairness". Die Spielstrafen, mit denen sie geahndet werden, werden entsprechend als Preis für den auf diese Weise erzielten Vorteil begriffen. "Faire Fouls" sind Fouls, die zwar einzelne Regeln, aber nicht das Spielprinzip missachten.
Fairness bedeutet, das sportliche Spiel sowie die Gegen- und Mitspieler zu achten. Das schließt die Wahrung der Chancengleichheit, die strikte Einhaltung aller das Spielprinzip betreffenden Spielregeln sowie die Akzeptanz des Schiedsrichterurteils ein. Zur Fairness der Zuschauenden gehört die Achtung der Athleten und schiedsrichtenden Personen.
3. Doping
a. Dopingbegriff
Doping ist durch zahlreiche sportliche Großereignisse zu einem Dauerthema des Sports geworden. Im Wettkampfsport ist Doping verboten. Es gibt etliche Versuche, den Begriff "Doping" positiv zu definieren. Unter biotechnologischen Gesichtspunkten ist Doping dem Enhancement verwandt. Die Schwäche aller bisherigen Doping-Definitionen ist, dass sie das Phänomen nicht klar genug erfassen, um eine Strafbarkeit des Dopings begründen zu können. Anders als für den Freizeitsport ist für den Wettkampfsport dieser Aspekt essentiell. Deshalb ist die World Anti-Doping Agency (WADA) auf die Methode der enumerativ-konkreten Definition ausgewichen. Sie definiert Doping im Wettkampfsport als Verstoß gegen das Verbot, eine Reihe von beschriebenen Methoden zur medizinischen oder medikamentösen Beeinflussung der sportlichen Leistung anzuwenden, sowie als Verstoß gegen die Regeln der Dopingkontrollen.
Mit der Negativdefinition ist das Problem verbunden, dass neue, bisher unbekannte leistungsbeeinflussende Stoffe und Methoden nicht unter die Dopingdefinition fallen und ihre Anwendung erst geahndet werden kann, wenn sie auf der Verbotsliste vermerkt sind. Diese Schwäche der Definition wirkt sich juristisch als Frist aus, innerhalb deren ein neuer Stoff oder eine neue Methode straflos angewandt werden kann. Einige Athleten sehen daher alle nicht genannten Doping-Methoden als erlaubt an.
b. Dopingmotivation
In Dopingkarrieren im Wettkampf- wie im Freizeitsport zeigt sich ein nahtloser Übergang vom Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln zu Dopingmitteln. Im Freizeitsport greifen meist Personen zu Dopingmitteln, die schnell bestimmten Körperidealen entsprechen möchten. Im professionellen Wettkampfsport sind es meist Athleten, die unter einem enormen Erfolgsdruck stehen. Sportlichen Erfolge müssen in einem Zeitfenster von – je nach Sportart – zehn bis 15 Jahren errungen werden ("biographische Fixierung"). Die Versuchung, zu Dopingmitteln und -methoden zu greifen, ergibt sich zu einem Zeitpunkt, an dem Athleten schon einige Erfolge vorweisen können und schon ein erhebliches Maß an Zeit und anderen Ressourcen in ihren Sport investiert haben. Um ihre Karriere fortzusetzen, brauchen sie weitere Erfolge. Niederlagen führen zum Karriereende. Wenn es unsicher ist, ob in einer Sportart das Dopingverbot tatsächlich durchgesetzt wird oder sogar davon auszugehen ist, dass in der Leistungsspitze zumindest einige Athleten verbotene leistungssteigernde Mittel und Methoden einsetzen, ist es für Athleten wie auch für ihr betreuendes Umfeld (Trainer, Physiotherapeuten, Ärzte etc.) oftmals rational, Dopingmittel anzuwenden. Zum Trainingskalkül gehört es dann, den möglichen Nutzen der Leistungssteigerung gegen die Risiken für die eigene Gesundheit und des Überführtwerdens abzuwägen. Da bei vielen gängigen Dopingmitteln Gesundheitsschäden erst Jahre nach der Verwendung auftreten, überwiegt in der Abwägung leicht der kurzfristige Nutzen einer Leistungssteigerung. Die Verantwortung für die Anwendung von Dopingmitteln und -methoden liegt nicht alleine bei den Athleten. Häufig ermuntert auch das betreuende Umfeld zur verbotenen Leistungssteigerung.
c. Begründung des Dopingverbots
Weil das Dopingverbot bisher nicht vollständig durchgesetzt werden kann, wird immer wieder seine Aufhebung gefordert. Gegen seine Aufhebung werden im Wesentlichen drei Argumente angeführt: das Natürlichkeitsargument, das Gesundheitsargument und die Chancengleichheit.
VertreterInnen des Natürlichkeitsarguments (z.B. C. Pawlenka, D. Rössner) sehen die sportliche Leistung in der natürlichen Leistungsfähigkeit des Menschen begründet und begreifen sie deshalb als natürliche Leistung. Durch Doping werde aus dieser natürlichen Leistung eine künstliche. Der Sport solle aber die natürliche Leistungsfähigkeit des Menschen zur Darstellung bringen. Gesteigert wird diese Argumentation mit dem "Prinzip der Selbstbewegung" (G. Gebauer), das auf die "eigenen Möglichkeiten" des menschlichen Körpers abzielt. Die Manipulation von Menschen durch Doping wird mit der Manipulation von Maschinen verglichen. Der "Maschinenmensch" bewege sich nicht mehr selbst, sondern werde bewegt.
Gegen das Natürlichkeitsargument lässt sich einwenden, dass Sport ein Kulturphänomen ist. Wenn die sportliche Leistung natürlich ist, dann im Sinne einer zweiten Natürlichkeit des Menschen (A. Gehlen), die die Kultur einschließt. Nun ist die Nutzung von hochtechnisierten Sportgeräten, sportbezogenen Diäten und Nahrungsergänzungsmitteln als Kulturleistung nicht wesentlich von der Nutzung von Dopingmitteln und -methoden unterscheidbar. Auch entsteht durch die Manipulation kein "Maschinenmensch", sondern auch gedopte Athleten bewegen sich aus eigenem Willen und Antrieb. Das gilt auch dann noch, wenn Dopingkonsum nachweislich die Persönlichkeit beeinflussen sollte. Dopingmittel transzendieren (C. Pawlenka) die natürliche Leistungsfähigkeit nicht soweit, dass sie Leistungsgrenzen beliebig hinausschieben könnten. Vielmehr zeigen die Folgeschäden des Dopingmissbrauchs, dass auch gedopte Athleten natürlichen Grenzen unterworfen sind, deren Überschreitung gesundheitliche Konsequenzen hat.
VertreterInnen des Gesundheitsarguments verweisen auf die zahlreich dokumentierten Gesundheitsschäden durch Doping bis hin zu Todesfällen. Da Dopinganwendungen nicht auf Tests beruhen, wie sie für die Zulassung von Medikamenten üblich sind, handelt es sich beim Doping um schwer- bis unkalkulierbare Gesundheitsrisiken. Doping wegen Gesundheitsrisiken zu verbieten, ist allerdings ein paternalistisches Vorgehen. Denn die Grenze zur erlaubten Gesundheitsschädigung im Sport z.B. durch übermäßiges Training ist fließend. Der Einwand gegen das Gesundheitsargument lautet: Mündige Athleten sollten, vorausgesetzt sie werden umfassend informiert, die Risiken einschätzen können, die sie eingehen. Die Voraussetzung der umfassenden Information, die deren Verstehen und Beurteilen einschließt, ist für den Jugendbereich nicht zu gewährleisten. Darum spricht das Gesundheitsargument zwingend für ein Dopingverbot für den Kinder- und Jugendbereich im Sport. Zudem wirken Medikamente bei Kindern und Heranwachsenden oft anders als bei Erwachsenen, wodurch das unkalkulierbare Gesundheitsrisiko noch einmal potenziert wird.
Wer mit Chancengleichheit argumentiert, geht davon aus, dass die Nutzung von Dopingmitteln der Chancengleichheit widerspricht. Von Dopingbefürwortern wird dagegen eingewandt, dass die Chancengleichheit gerade durch das nicht vollständig durchgesetzte Dopingverbot gestört werde, während die Zulassung aller Dopingmittel und -methoden gerade die Chancengleichheit wiederherstelle. Ohne Dopingverbot sei der Umgang mit Dopingmitteln genauso zu bewerten wie der Umgang mit technischen Neuerungen in der Ausrüstung und der Weiterentwicklung von Trainingsmethoden. Gesundheitsrisiken ließen sich bei einer erlaubten offenen Handhabung leichter minimieren als bei der verbotenen Handhabung. Gegen diese Argumentation ist einzuwenden, dass durch die Zulassung von Dopingmitteln zumindest in den Kraft- und Ausdauersportarten, wo sie nachgewiesenen Nutzen bringen, eine Notwendigkeit zur Anwendung von Doping entstünde, genauso wie sich die Athleten auch nicht den Neuerungen in Ausrüstung und Trainingsmethoden entziehen können. Wenn aber alle Teilnehmenden dopen, bringt Doping keine Vorteile, sondern nur zusätzliche Risiken. In der Praxis müssten diese Risiken kontrolliert werden, also Dopingmittel erforscht und Dopingkontrollen durchgeführt werden. Andernfalls käme es immer wieder zu Todesfällen während der Wettkämpfe und in ihrem Umfeld. Um Dopingkontrollen einschließlich der damit verbundenen Betrugsproblematik käme also auch eine Aufhebung des Dopingverbots nicht herum. Chancengleichheit lässt sich also auch nicht durch Aufhebung des Dopingverbots herstellen.
Vorteile bringt Doping für einen Athleten nur, wenn davon auszugehen ist, dass es mehr Chancen als Risiken mit sich bringt. Das ist der Fall, wenn Doping verboten ist und auf Grund des Verbots davon auszugehen ist, dass einige WettkampfteilnehmerInnen kein Doping anwenden. Aufgrund seiner Risikostruktur tendiert medikamentöse und medizinische Leistungsbeeinflussung im Wettkampfsport also dazu, die Chancengleichheit zu verletzen. Damit unterscheidet sie sich von technischen Weiterentwicklungen bei den Trainingsmethoden und der Wettkampfausstattung. Medikamentöser und medizinischer Leistungsbeeinflussung wohnt im Wettkampfsport aus Rationalitätsgründen eine Tendenz zur Verletzung der Chancengleichheit und zur Täuschung inne. Mitmenschen zu täuschen widerspricht der Forderung, sie in ihrer Menschenwürde zu achten, in dem ihnen wahrhaftige Auskunft verwehrt wird und sie lediglich als zu verrechnende Kostenfaktoren angesehen werden.
d. Sanktionsmöglichkeiten
Es gibt drei Möglichkeiten, Verstöße gegen das Dopingverbot zu ahnden: innersportlich über das Regelwerk, auf zivilrechtlichem Weg und auf strafrechtlichem Weg.
Die innersportlichen Sanktionsmöglichkeiten sind in den Codes der Welt Anti Doping Agentur (WADA) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) geregelt. Sie stellen bisher den Athleten in den Mittelpunkt. Athleten müssen sich Wettkampfkontrollen und unangekündigten Trainingskontrollen unterziehen. Die Kontrollen werden in den meisten Sportarten von der NADA in Zusammenarbeit mit lizensierten Testlaboren durchgeführt. Damit die Athleten auffindbar sind, müssen sie ihre Aufenthaltsorte in das Meldesystem der NADA eintragen. Verstöße gegen die Meldeauflage werden wie Doping geahndet. Die Dopingkontrolle erfolgt als Urin- oder Blutkontrolle. Die kontrollierende Person überwacht den Austritt der Körperflüssigkeit, versiegelt die Probe und schickt sie in ein Labor zur Untersuchung. Das Dopingverbot wird in Verbindung mit der so genannten Strict-Liability-Regel gehandhabt. Sie besagt, dass ein Athlet als des Dopings überführt gilt, wenn in seinem Körper Hinweise auf Dopingmittel gefunden werden. Die im Strafrecht übliche Unschuldsvermutung ist aufgehoben, die Beweislast liegt beim Beschuldigten. Als Sanktionen sind die Annullierung der Wettkampfergebnisse, inklusive Aberkennung von Platzierungen und Medaillen, sowie Sperren (2 Jahre – lebenslänglich) vorgesehen. Auch Athletenbetreuer können gesperrt werden. Die innersportlichen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind mit einem massiven Eingriff in die Grundrechte der Athleten verbunden.
Zivilrechtliche Sanktionen setzen bei den Verträgen an, die zwischen Athleten, Vereinen, Verbänden, Wettkampfausrichtern, Sponsoren, Medien etc. bestehen. Damit sie greifen können, müssen sich alle Vertragspartner, inklusive der Athleten – was anfangs übersehen wurde – den Anti-Doping-Regeln verpflichten. Im Dopingfall bietet dann das Lauterkeitsrecht des Wettbewerbsrechts Wege für Sanktionen gegen Betrug durch Doping. Z.B. können Sponsoren Verträge auflösen und Zahlungen zurückfordern.
Strafrechtliche Sanktionen sind seit dem 18.12.2015 in Deutschland auf Grund des Gesetzes gegen Doping im Sport (AntiDopG) über das Strafgesetzbuch möglich (wie z.B. auch in Italien, Spanien, Frankreich). Seit 1997 war Doping über das Arzneimittelgesetz (AMG) im Nebenstrafrecht strafbar. War nach AMG nur der Besitz nicht geringer Mengen an Dopingmitteln und ihre Verabreichung strafbar, stellt das AntiDopG auch das Selbstdoping unter Strafe. Zielte das AMG in erster Linie auf Ärzte und Betreuer, sind mit dem AntiDopG auch Spitzenathleten im Visier. Die Aufnahme des Dopingstraftatbestands ins Strafgesetzbuch ermöglicht bei der Beweissicherung Überwachungsmaßnahmen, den Einsatz verdeckter Ermittler, Durchsuchungen und Sicherstellungen. Ob auf diese Weise wirksam gegen Dopingstrukturen vorgegangen werden kann, bleibt abzuwarten.
Doping ist ein Konstellationsphänomen. Um gegen es vorzugehen, müssen die es begünstigenden Strukturen verändert werden. Zur Dopingprävention ist ein pädagogisches Vorgehen, das auf die Athleten zielt, weit verbreitet. Um Doping ernsthaft zu bekämpfen, bedarf es auch eines dopingfreien athletischen Umfeldes. Es muss auf allen Ebenen gegen Funktionäre vorgegangen werden, die mit Dopingfällen in Verbindung stehen. Ein Konzept des Whistleblowings zu installieren, kann Athleten schützen, die sich gegen Doping wehren und bisher meist aus dem Spitzensport hinausgedrängt werden. Antidoping muss ein Ziel der Spitzensportförderung sein.
4. Geschlechterdifferenz
Die Geschlechterdifferenz spielt im Sport eine bedeutende Rolle, weil in den meisten Sportarten der menschliche Körper im Mittelpunkt steht. Die Darstellung des Menschen in seiner geschlechtlichen Leiblichkeit gehört zu den Symbolisierungsleistungen des Sports. Ein Ergebnis der Frauenemanzipation ist, dass der ursprünglich ausschließlich "männlich" codierte Sport heute auch "weiblich" codiert wird. Dennoch gibt es Geschlechterstereotype, die der Sport erzeugt. Manche Sportarten sind "männlich" (z.B. Boxen, Fußball), andere "weiblich" (z.B. rhythmische Sportgymnastik, Synchronschwimmen) codiert. Daneben gibt es als "männlich" oder "weiblich" geltende Verhaltensweisen im Sport. Sowohl die Selbstbestimmung von Männern und Frauen zum Sporttreiben als auch ihre Selbstbestimmung im Sport ist im hohen Maße von sportaffinen Stereotypen und den darin dargestellten Idealen abhängig. Die Massenmedien reproduzieren solche Stereotype. Die Achtung der Menschenwürde verbietet sexistische Symbolisierungen im Sport.
Sportliche Leistungen gelten nur eingeschränkt als geschlechterübergreifend vergleichbar. Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern kann im Sport hergestellt werden, indem erstens die jeweiligen Leistungen von Frauen und Männern oder Mädchen und Jungen getrennt voneinander bewertet werden, wo sie überwiegend auf der geschlechterdifferenten physischen Konstitution beruhen. Gleichzeitig sind sie aber auch miteinander zu vergleichen, um jeweilige geschlechterdifferente Besonderheiten der Sportausübung würdigen zu können und zu einer umfassenderen Beschreibung des Phänomens Sport zu gelangen. Eine solche Differenzierung darf aber nicht zu einer Pauschalisierung oder Hierarchisierung der erhobenen Unterschiede führen, weil sonst Geschlechterstereotype verfestigt werden und der Chancengleichheit entgegengewirkt wird. Zweitens sind Ressourcen im Sport in den Vereinen und Verbänden so zu verteilen, dass sie auch für diejenigen, die die geringsten Anteile erhalten, noch den größtmöglichen Nutzen bringen (Maximin-Regel).
Die im Sport übliche binäre Codierung der Geschlechterdifferenz stößt bei Personen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen an Grenzen. Im Wettkampfsport sollte daher nicht allein die biologische Geschlechtsbestimmung, sondern auch das dauerhafte, über Jahre ausgebildete Selbstverständnis der Athleten über die Teilnahme an Frauen- oder Männerwettbewerben entscheiden.
5. Tier- und Umweltschutz
Sport verbraucht Umweltressourcen. Einige Sportarten werden mit Tieren betrieben. Tier- und Umweltschutz ist daher ebenfalls ein Thema der angewandten Sportethik. Als ethisches Subjekt hat der Mensch die Schöpfungswürde in allen Lebewesen und in seiner unbelebten Umwelt zu achten.
Da Sport eine Weise des Menschens zu spielen ist, zeigt sich die Achtung der Würde von Tieren, Pflanzen und der unbelebten Welt im Sport darin, dass ihre Einbeziehung in sportliche Handlungen grundsätzlich wiederholbar ist. Sie dürfen also nicht durch den Sport getötet oder verbraucht werden, sondern auch sie sollten im Sport "spielen" können. Ein wesentliches Kriterium für das Maß an Belastungen im Hochleistungssport mit Tieren sind deren physisches Schmerz- und psychisches Leidempfinden, die sich in Missbehagen und Ängstlichkeit äußern. Ziel eines die Tierwürde achtenden Sports ist eine harmonische Partnerschaft zwischen Mensch und Tier, in der beide Partner die spielerischen Aspekte des Sports erleben.
Sport bedarf einer Infrastruktur, die häufig mit Eingriffen in die Umwelt verbunden ist. Bei der Einrichtung von Infrastrukturmaßnahmen für den Sport ist darum eine gründliche Bedarfskalkulation vorzunehmen. Sie muss eine ökonomische Kalkulation, eine Abwägung der ästhetischen Veränderungen der Landschaft oder des Gewässers, eine Abwägung der Beeinträchtigung ökologischer Vielfalt, eine Prüfung einer möglichen späteren Reversibilität der Baumaßnahmen und eine Kalkulation des Ressourcen- und späteren Energieverbrauchs sowie späterer Emissionen umfassen. Ressourcenverbrauch und Ressourcenschonung sind auch bei der Sportausübung sowie bei Entscheidungen über Wettkampfmaterial und Wettkampforte zu bedenken.
6. Politisierung und Kommerzialisierung
Mit Sport wird Politik gemacht und in etlichen Bereichen des Sports wird viel Geld umgesetzt und verdient. Sport symbolisiert die Werte "Leistung" und "Chancengleichheit". Das macht den Sport für Politik und Wirtschaft gleichermaßen interessant. Unterstützen sie den Sport, so kommt es zu einem Imagetransfer vom Sport auf diese Gesellschaftsbereiche. Während Breiten- und Freizeitsport nicht zwingend auf Unterstützung durch Politik und Wirtschaft angewiesen sind, sondern auch auf reiner Privatinitiative beruhen können, ist Hochleistungssport ohne politische und wirtschaftliche Förderung nicht möglich. Seine hohe Professionalisierung erfordert, dass sich Menschen über Jahre hinweg ausschließlich – und d.h. beruflich – dem Sport widmen. Die Transferleistungen zwischen Sport, Politik und Wirtschaft können zu einer Politisierung und Kommerzialisierung des Sports führen. Solche Inanspruchnahmen des Sports haben ihren Maßstab in der Achtung der Menschenwürde. D.h. Politisierung und Kommerzialisierung des Sports haben lebensdienlich zu sein, die Selbstbestimmung der Athleten und Funktionäre des Sports sowie die Besonderheiten der einzelnen Sportarten zu achten, in die Verantwortungsbereiche der Akteure des Sports nicht störend einzugreifen und keine ungerechten Verhältnisse zu fördern, weder im Sport selbst noch in den von der Sportausübung betroffenen Gesellschaftsbereichen. Diese Ansprüche sind immer wieder einzufordern, denn politische und wirtschaftliche Akteure des Sports sind oft dahinter zurückgeblieben. Nicht selten ist die Kommerzialisierung des Sports mit Ausbeutung von ArbeiterInnen in der Sportartikelproduktion verbunden. Bei den umfangreichen Baumaßnahmen für die Schaffung neuer Stadien und Hotels anlässlich von Olympiaden oder Fußballweltmeisterschaften ist es überdies immer wieder zu massiven Menschenrechtsverletzungen gekommen.
7. Soziale Inklusion
Sport bietet viele Möglichkeiten der Inklusion. Sind die grundlegenden Spielregeln einer Sportart verstanden, kann über Sprachbarrieren hinweg zusammen Sport getrieben werden. Die regelgeleitete physische Interaktion ist eine eigene Form der nonverbalen Kommunikation. Daher können einander in Herkunft und/oder Mentalität fremde Menschen im Sport Verbindendes finden. Die Großveranstaltungen des Sports, in Deutschland insbesondere des Fußballs, führen soziale Schichten übergreifend Menschen zusammen in die Stadien und vor die Übertragungsmonitore in Gaststätten oder beim public viewing.
Vom organisierten Sport wird Inklusion überwiegend auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bezogen. Da im Sport Leistungen nach formalen Kriterien gemessen und verglichen werden, lassen sich auch die spezifischen Leistungen von Menschen mit Behinderungen im Wettbewerb sachgerecht darstellen (z.B. Paralympics). In der Leichtathletik haben Athleten wie Oscar Pistorius und Markus Rehm gezeigt, dass sie mit ihren hochentwickelten Prothesen auch gegenüber nichtbehinderten Athleten konkurrenzfähig sind. Sie sind wie auch die multinationalen Mannschaften im Spitzensport Beispiele, wie Ausgrenzung durch eine klare Leistungsorientierung überwunden werden kann. Das ist allerdings nur dort möglich, wo sich Leistungen nach objektivierbaren Kriterien messen lassen. Deshalb gelingt Inklusion im Sport bei Menschen mit körperlichen Behinderungen leichter als bei Menschen mit geistigen Behinderungen. Ausschlaggebend für gelingende Inklusion sind behinderungsgerechte, faire Rahmenbedingungen, die Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu beweisen.
Ethik in der Praxis
Die Ausübung von Sport schult die Wahrnehmungsfähigkeiten und die motorischen Fähigkeiten. Die These, dass Sport auch die Ausbildung einer moralischen Identität der Person fördere, ist so weit verbreitet wie umstritten. Schon Coubertin war der Ansicht, dass Sport nur dort zur Charakterbildung beiträgt, wo Lehrer (!) positive Vorbilder sind. Sollen aus modellhaftem sportlichen Handeln Vorbilder für ethisches Handeln gewonnen werden, bietet es sich an, die in den Massenmedien gegenwärtige Metaphorik des Sports pädagogisch fruchtbar zu machen. Die Darstellungen müssen kritisch unter ethischen Gesichtspunkten betrachtet und bewertet werden. Die Bildkampagne "Das habe ich beim Sport gelernt" des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen illustriert Fähigkeiten und Charaktertugenden, die sich im Sport vermitteln lassen.
Zur Einübung von Fairness und Teamgeist bietet der Sport vielfältige Möglichkeiten, insbesondere wo im Mannschaftssport Zusammenwirken gefordert wird und jeder Beteiligte zum Zuge kommen soll. Wo im Training einzelne Techniken geübt werden, unterstützen sich die Trainierenden meist gegenseitig. Im Vereinssport bieten sich schon jungen Menschen Gelegenheiten, für begrenzte Bereiche Verantwortung zu übernehmen (Mitwirken an Fahrten, Festen, Unterstützung der TrainerInnen) und selbst in Leitungsfunktionen etwa als TrainerIn hineinzuwachsen.
Pädagogische Anti-Doping-Initiativen haben Unterrichtsmaterial für die Fächer Sport, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Arbeitslehre, Ethik und Gesundheit erarbeitet. Sie zielen überwiegend auf Charakterbildung. Die strukturellen Bedingungen von Doping veranschaulichen kritische Dokumentationen wie z.B. die Reihe "Geheimsache Doping" von Hajo Seppelt (www.ardmediathek.de).
Geschlechterstereotype Sportdarstellungen begegnen täglich in Berichterstattung und Werbung der Massenmedien. In der Sportausübung ist auf eine Sensibilisierung für Geschlechterstereotype im Sport hinzuarbeiten, so dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in die Lage versetzt werden, solche Geschlechterstereotype zu durchschauen und zu hinterfragen.
Umwelt- und Tierschutz stellt Fragen an das eigene Sporttreiben wie an Großveranstaltungen. Wo gibt es Versiegelungen, Verschmutzungen, erhöhten Energieverbrauch, Bodenerosionen und zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Sportanlagen? Wo wird im so genannten Natursport in naturbelassene Lebensräume von Tieren und Pflanzen eingegriffen? Wie werden Sportgeräte und Bekleidung hergestellt und was geschieht mit ihnen, wenn sie unbrauchbar geworden sind? Werden Tiere im Sport artgerecht behandelt (insbesondere Pferdesport)?
Die Politisierung und Kommerzialisierung lässt sich insbesondere an Sportgroßveranstaltungen beobachten sowie bei Fußballligen und Nationalmannschaften. Fußball-Weltmeisterschaften, Fußball-Champions-League und Olympische Spiele bieten viel Anschauungsmaterial für die Ambivalenz der Kommerzialisierung, die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts in der NS-Zeit und der DDR für negative Formen der Politisierung.
Inklusion gelingt in den Sportarten sehr gut, in denen sich Rahmenbedingungen behinderungsgerecht gestalten lassen (z.B. Judo, Schwimmen, Leichtathletik und Basketball). Das Präsidium des DOSB widmet sich seit 2011 schwerpunktmäßig der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Gemeinsam mit WissenschaftlerInnen und den Behindertensportverbänden wurden Strategien und Kampagnen entwickelt. Dazu gehört eine Fotoserie "SportlerInnen auf Augenhöhe", die Anregungen zur Auseinandersetzung mit der Thematik Inklusion von Menschen mit Behinderungen bietet.
Ergänzungen der GPM (redaktionell hinzugefügt)
(1) Explizite Thematisierung:
Ev 11.4 » Gesund und heil? – Das Leben angesichts der Unvollkommenheit«:
im Themenfeld Gesundheit menschliche Sehnsüchte, gesellschaftliche Ideale und ihre Brüchigkeit wahrnehmen und die damit verbundenen Vorstellungen vom perfekten Leben hinterfragen; Streben nach dem perfekten Körper: Phänomene und ihre Motive […]; Umgang mit Gesundheit und Krankheit
ER 5.1 »Ich und die Anderen«:
Die Schülerinnen und Schüler […] leiten aus den biblischen Impulsen passende Haltungen im Umgang mit anderen und mit sich selbst ab und zeigen Möglichkeiten auf, diese zum Ausdruck zu bringen.
Inhalte dazu: zu den biblischen Impulsen passende Haltungen, z.B. Zuverlässigkeit, Fairness, Mitgefühl; dazu Anforderungssituationen, z.B. aus Klassengemeinschaft, Familie, Sport
ER 11.4 »Homo Faber – Arbeit und Leistung«:
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren eigene Erfahrungen in Bezug auf Aktivität, Kreativität und Leistung und überprüfen deren Bedeutung für das eigene Selbstverständnis; sie vergleichen unterschiedliche Sichtweisen vom Wesen des Menschen, die seine Leistungsfähigkeit, Aktivität und Passivität thematisieren.
Inhalte dazu: Erfahrungen, die die Ambivalenz von Aktivität, Kreativität und Leistung deutlich machen, z.B. in Schule, Sport, Freizeit; verschiedene Sichtweisen vom Wesen des Menschen als Schaffenden, z.B. aus Naturwissenschaft, Philosophie oder Psychologie, aus Literatur, Kunst und Film; der Mensch als empfängliches Geschöpf und Ebenbild Gottes
(2) Weitere Anknüpfungsmöglichkeiten:
Durch die breite Anlage des Artikels sind diejenigen weiteren Lernbereiche, die schöpfungstheologische Fragen eher anthropologisch verhandeln (ER 5.4/11.3; Ev 11/2) genauso berührt wie diejenigen, bei denen z.B. Gerechtigkeit im Zentrum steht (z.B. ER 10.5)
Literatur
Vertiefende Literatur
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Brunn, F. M.: Sportethik. Theologische Grundlegung und exemplarische Ausführung, Berlin/Boston 2014.
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Franke, E. (Hg.): Ethik im Sport, Schorndorf 2011.
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Gebauer, G.: Sport im Zeitalter des Spektakels, Sankt Augustin 2002.
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Gieß-Stüber, P. u.a.: Expertise. Diversität, Inklusion, Integration und Interkulturalität. Leitbegriffe der Politik, sportwissenschaftliche Diskurse und Empfehlung für den DOSB und die dsj, Frankfurt a. M. 2014.
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Krüger, M. und Langenfeld, H. (Hg.): Handbuch Sportgeschichte, in: Beiträge zur Forschung und Lehre im Sport 173, Schorndorf 2010.
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Pawlenka, C.: Ethik, Natur und Doping, in: ethica 19, Paderborn 2010.
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Predigt- und Unterrichtshilfen
Arndt, N., Singler, A., Treutlein, G.: Sport ohne Doping. Argumente und Entscheidungshilfen für junge Sportlerinnen und Sportler sowie Verantwortliche in deren Umfeld, Frankfurt a. M. 2004.
Deutsche Sportjugend (Hg.): Wie begegnen wir der Entwicklung von Dopingmentalität?, Frankfurt a. M. 2018.
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.): Ein starkes Stück Leben. Ideen und Entwürfe für die kirchliche Arbeit anlässlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006TM, Hamburg 2006.
Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Kampagne "Das habe ich beim Sport gelernt", https://www.lsb.nrw/unsere-themen/beimsportgelernt/.
Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (Hg.): Gemeinsam gegen Doping. Lehrer-Materialien. Fächerübergreifende Stundenentwürfe für die Sekundarstufe I und II, Bonn o.J.
Links
https://www.dosb.de
https://www.gemeinsam-gegen-doping.de
https://inklusion.dosb.de
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/beimsportgelernt
https://www.kirche-und-sport.de
https://www.nada.de
https://www.olympischeerziehung.de
http://olympic-museum.de
Veröffentlicht am 26.11.2018 (Version 1.0).
Zitierweise:
Brunn, F. M.: Art. "Sport" (Version 1.0 vom 26.11.2018), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/sport.