Deontologisch

Pflichtenethik

Die ethische Theoriebildung gliedert sich Schleiermacher zufolge in drei komplementäre Begriffe: die Pflicht als Handlungsregulation, die Tugend als Handlungsvermögen und die Güter als Handlungsziele (vgl. Schleiermacher 1927: 550f.). Die jeweiligen Begriffe basieren auf einer bereits unterschiedlichen ethischen Fragestellung.