a. Zahlen und Daten
Tiere sind in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen präsent. Mit ca. 190 Millionen gehaltenen Nutztieren (Thünen-Institut für Nutztierhaltung 2018) und ca. 30 Millionen Heimtieren (Industrieverband Heimtierbedarf e.V. & Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. 2016) machen diese beiden Bereiche in Deutschland zahlenmäßig den größten Teil aus. Dazu kommen Tiere, die auf dem Arbeitsmarkt oder als persönliche Assistenztiere eingesetzt werden, ebenso wie 181.000 Tiere, die in zoologischen Gärten gehalten (Verband der Zoologischen Gärten e.V. 2017) oder 2,9 Millionen Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden (Deutscher Tierschutzbund e.V. 2018).
Fokussiert man sich auf die Nutztierhaltung, so wurden in Deutschland im Jahr 2017 57,9 Millionen Schweine und ca. 600 Millionen Masthühner zur Fleischgewinnung geschlachtet. Dies sind bereits 8,1 Millionen Tiere weniger als im Vorjahr (Statistisches Bundesamt 2018a, 2018b). Parallel dazu nimmt der pro-Kopf-Fleischkonsum in Deutschland leicht ab – 59 kg pro Person im Jahr 2016 gegenüber einem Spitzenwert von 62,8 kg im Jahr 2011 – und der Anteil vegetarisch lebender Personen hat sich in den letzten zehn Jahren auf vier Prozent verdoppelt (Heinrich-Böll-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Le Monde Diplomatique 2018).
Entgegen diesem Trend wird ein Anstieg des weltweiten Fleischkonsums bis 2050 um 85 Prozent prognostiziert. Dieser geht nicht nur mit negativen Konsequenzen für das Tierwohl einher, sondern hat auch schädliche Folgen für die globale Nachhaltigkeit (Landwirtschaft, Grundwasser, Klima) und Gerechtigkeit (Heinrich-Böll-Stiftung et al. 2018).
b. Rechtliche Lage
Um unter gegebenen Bedingungen ein Mindestmaß an Tierschutz gewährleisten zu können, haben weltweit viele Staaten Tierschutzgesetze erlassen. In Deutschland ist Tierschutz seit 2002 verfassungsrechtlich als Staatsziel im Art. 20a des GG verankert. Genaueres klärt das TierSchG von 1972, welches von "der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" (§1 Satz 1) ausgeht und den Grundsatz verfolgt: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§1 Satz 2). Dieses Gesetz wird seit 1986 ergänzt um das TierVerbG, welches auf eine sukzessive Verbesserung des Rechtsstatus der Tiere im Privatrecht zielt.
Während in Deutschland das Tierrecht in der Verantwortung des Menschen gründet, wird in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 120 Abs. 2) und deren TSchG (Art. 1) von einer "Würde der Kreatur" bzw. einer "Würde des Tieres" gesprochen.
Basisinformationen
a. Tierphilosophische Grundunterscheidungen
Die Tierphilosophie befasst sich mit der Frage was Tiere als Tiere ausmacht. Dabei sind die beiden Grundfragen nach den Fähigkeiten der Tiere ("Geist der Tiere") und dem "Verhältnis des Menschen zu seiner tierlichen Natur" (Wild 2008: 11) ("anthropologische Differenz") leitend. Zentral sind diese Fragestellungen deshalb, da gegebene Antworten Kriterien für die tierethische Urteilsbildung bereitstellen.
i. Historische Positionen
Das Nachdenken über Tiere war stets geprägt von zwei verschiedenen Perspektiven. Dies zeigt die folgende Darstellung der historisch einflussreichsten (Tier-)Denker.
Am Anfang stand Aristoteles. Bei ihm definiert sich der Mensch primär über seine Abgrenzung vom Tier. Auch wenn dessen genus proximum das animal ist, hebt er sich als Sprache, Rationalität oder Hände Habender sowie als Staaten Bildender durch eben diese differentiae specificae von Tieren ab.
In der Neuzeit plädiert Michel de Montaigne (1998) für eine weitgehende Ähnlichkeit zwischen Mensch und Tier. Gemäß seinem methodischen Grundsatz, von gleichen Wirkungen auf gleiche Vermögen zu schließen, folgert er, "dass eben der Verstand und eben der Weg, die unser [menschliches] Werken und Wirken bestimmen, im selben Maße auch für sie [Tiere] bestimmend sind, wenn nicht in höherem" (227).
Als neuzeitliche Gegenposition kann Descartes gelten. Die Welt in res extensa und res cogitans einteilend, gesteht er Tieren nur Anteil an der res extensa zu. Da jedoch die res cogitans die beseelte wie denkende Substanz ist, sind Tiere letztlich nur wahrnehmende, empfindungsfähige und lebendige Maschinen.
Darwin hingegen erarbeitet in seiner Evolutionstheorie, dass Mensch und Tier einem gemeinsamen Lebensbaum angehören, derselben natürlichen Selektion unterworfen sind und auf denselben gemeinsamen Vorfahren zurückgehen. Diese biologische Kontinuität ist für Darwin so grundlegend, dass er in Die Abstammung des Menschen (1966) jegliche fundamentale Unterschiede hinsichtlich emotionaler, mentaler und moralischer Vermögen bestreitet.
ii. Differentialismus und Assimilationismus
Mit Brandom (2001) nennt man diese beiden Perspektiven Differentialismus und Assimilationismus. Während der Differentialismus von einem grundlegenden Unterschied zwischen Mensch und Tier ausgeht und diesen in bestimmten Fähigkeiten oder Eigenschaften des Menschen verankert, beginnt der Assimilationismus bei den gemeinsamen elementaren Grundlagen und -fähigkeiten tierischen und menschlichen Lebens. Von dort arbeitet er sich stufenweise "aufwärts" und betont dabei die weitgehende Kontinuität, bis er bei den trennenden Eigenschaften oder Fähigkeiten angelangt.
Da beide Herangehensweisen konkrete tierische Fähigkeiten und Eigenschaften miteinbeziehen, ist ein steter Bezug auf andere Wissenschaften – bspw. das interdisziplinäre Forschungsfeld der Human-Animal-Studies oder der kognitiven Ethologie – notwendig.
b. Tierethische Grundunterscheidungen
i. Kant und Schopenhauer
In übertragener Weise lassen sich die beiden Herangehensweisen auch bei Kant und Schopenhauer, den beiden bekanntesten historischen tierethischen Positionen wiederfinden. Als Differentialist erkennt Kant gegenüber vernunftunfähigen Wesen nur indirekte Pflichten an, insofern "menschliche Grausamkeit gegenüber Tieren die Moral in Bezug auf den Menschen [schwäche]" (Wolf 2008: 15). Schopenhauer hingegen folgert aus einer assimilationistischen Grundlage direkte Pflichten gegenüber allen leidensfähigen Wesen.
ii. Differenzierungen der Herangehensweise
Bei Kant und Schopenhauer zeigt sich die Unterscheidung von direkten und indirekten Pflichten. Diese Alternative gründet in der Unterscheidung, ob Tieren der moralische Status eines zu beachtenden moralischen Objekts zuerkannt wird (Schopenhauer) oder nicht (Kant). Das Zuerkennen eines solchen Status ist wiederum von bestimmten Kriterien abhängig.
Als solche Kriterien können erstens bestimmte relevante Fähigkeiten gelten. Hier finden sich Rationalität, Empfindungs- bzw. Leidensfähigkeit oder Lebendigkeit, was zu ratiozentrischen (Menschen), pathozentrischen bzw. sentiestistischen (Tiere) oder biozentrischen (Pflanzen, Ökosysteme) Ethikvorstellungen führt. Im Gegensatz zu solchen Eigenschaftenansätzen wird zweitens von Seiten der Beziehungsansätze eingewandt, dass auch "Faktoren wie die Beziehungen, die zwischen Menschen untereinander und zwischen Menschen und anderen Tieren bestünden, oder die persönlichen Einstellungen von Menschen gegenüber Tieren mit einbezogen werden [müssen]" (Schmitz 2017: 50). Diese relationalen Ansätze lassen sich weiterhin um soziologische, politiktheoretische und ökonomische Aspekte erweitern.
Je nach gewähltem Kriterium ergeben sich unterschiedliche ethische Ansätze. Auf den Fähigkeitenansatz beziehen sich vornehmlich der Utilitarismus und die Position der Tierrechte. Hingegen setzen die Mitleids- und die Tugendethik bei den menschlichen Einstellungen gegenüber Tieren ein.
Als gemeinsame Grundlage aller tierethischen Ansätze gilt dabei ein epistemischer Anthropozentrismus. Davon zu unterscheiden ist ein moralischer Anthropozentrismus, welcher die bloße Zugehörigkeit zur Spezies Mensch als moralisches Grundkriterium heranzieht. Von Seiten des Fähigkeitsansatzes wird dies als Speziesismus verurteilt. Der Beziehungsansatz hingegen baut auf eben diesem moralischen Anthropozentrismus auf und erkennt anthroporelationale Beziehungen als moralisch entscheidende Kriterien an.
Werden Tiere als moralische Objekte in ethische Überlegungen miteinbezogen, kann der daraus erwachsende Anspruch auf verschiedene Arten eingelöst werden: Entweder im Sinne des Tierschutzes als Verbesserung des individuellen Tierwohls im Rahmen der gegenwärtigen Tiernutzungspraxis, im Sinne der subjektiven Tierrechte und den daraus folgenden (politischen) Konsequenzen für die Tiernutzung bis hin zum Abolutionismus, als Artenschutz, der auf den Erhalt ganzer Spezies zielt oder als Naturschutzethik, welche (primär wilde) Tiere indirekt durch eine Bewahrung der natürlichen Ökosysteme schützt.
c. Biblische Grundlagen(texte)
Tiere sind im Alten Testament Bundespartner Gottes (Gen 9,9–11) und kommunizieren auf ihre Weise mit Gott (Ps 36,7; Ps 104,21; Ps 147,9; Hi 38,1). Zudem haben sie Anteil an der Verheißung des eschatologischen Friedens (Jes 11,6–10; Jes 65,25; Mk 1,12–13).
In den Schöpfungstexten zeigt sich das vorgestellte Verhältnis von Mensch und Tier: beide sind am selben Tag aus demselben Erdboden geschaffen und durch Gottes Atem zum Leben erweckt. Beide bewohnen (teilweise denselben Lebensraum), beide sind sterblich, beide leben zunächst vegetarisch, haben aber Anteil am Fall der Schöpfung, sodass ihnen nachsintflutlich der Fleischkonsum freigegeben wird (Gen 1,1–3,24; Gen 9,2–3). Die Differenz zwischen Mensch und Tier drückt sich dann im Akt der Namensgebung (Gen 2,18–20) aus, ebenso wie in der Figur der Gottesebenbildlichkeit (Gen 1, 26–27). Letztere impliziert das dominium terrae (Gen 1,26–30; Ps 8), das im gegenseitigen Aufeinander-angewiesen-sein gründet und auf eine mitunter gewalthaltige Erhaltung der Schöpfung zielt.
Ausdruck findet diese Erhaltung u.a. in den Rechtstexten, welche auch Tiere als Rechtsträger anerkennen und auf die "Eindämmung von willkürlicher Gewalt gegen Tiere" (Schroer 2010: 38) zielen. Sie sollen Anteil am Ertrag ihrer Arbeit haben (Dtn 25,4), ebenso wie an der Sabbatruhe (Ex 23,12 u.ö.). Sie werden vor Sodomie (Ex 22,18; Lev 18,23), Kastration (Lev 22,24) und hybrider Kreuzung geschützt (Lev 19,19). Nicht nur Nutztieren, sondern auch Wildtieren wird grundsätzlicher Schutz zugesprochen (Ex 23,11; Lev 25,7; Dtn 22,6–7). (Riede 2018; Schroer 2010)
d. Theologische Motive
i. Kirchengeschichtliche Positionen
Kirchengeschichtlich tauchen Tiere an prominenten Stellen regelmäßig auf. Der dem Wolf und den Vögeln predigende Franz von Assisi betrachtet Tiere als der Menschen "Brüder" und sogar als übergeordnete Subjekte, denen der Mensch sogar Gehorsam schuldet (Rotzetter 2010). Thomas von Aquin hingegen sprach Tieren Vernunft und Gerechtigkeitssinn ab, was sie als moralunfähig ausweist. Sie sind dem Menschen zum Gebrauch geschaffen, weswegen der Mensch sie zwar kritikfrei nutzen und töten darf, sie dabei aber mit Freundlichkeit und ohne Grausamkeit behandeln soll. Vom Gedanken einer explicatio-Schöpfung herkommend, erkennt Nikolaus von Kues besonders auch im tierlichen Sein Mitteilungsmodi Gottes (Müller 2010). Albert Schweitzer entwirft unter dem Stichwort "Ehrfurcht vor dem Leben" eine idealistisch-biozentristische Ethik, welche das Leben hierarchiefrei als solches heiligt und in den Schutzbereich einer universellen Nächstenliebe stellt (Schweitzer 1923).
ii. Stellungnahmen der beiden Großkirchen Deutschlands
Nachdem die jüdisch-christliche Tradition in regelmäßigen Abständen für das Tierleiden mitverantwortlich gemacht wird (Deschner 1997), hat sich sowohl die evangelische als auch die römisch-katholische Kirche zu dem Thema Tierethik geäußert.
Im Rückgriff auf das biblische Zeugnis beziehen sich die kirchlichen Publikationen besonders auf die Schöpfungsberichte und den eschatologischen Tierfrieden. Als theologische Motive werden v.a. die menschliche Gottesebenbildlichkeit, der Herrschaftsauftrag und die daraus erwachsende Verantwortung sowie die Mitgeschöpflichkeit herangezogen. In der jeweiligen An- wie Zuordnung und Gewichtung dieser Motive ergeben sich die verschiedenen Herangehensweisen und Positionen der einzelnen Publikationen.
Sowohl die VELKD (1993) als auch die EKD (1992) legen in ihren beiden Texten die gemeinsame (Mit-)Geschöpflichkeit von Mensch und Tier zugrunde, die dann in einem zweiten Schritt durch die Ebenbildlichkeit bzw. den Herrschaftsauftrag different erweitert wird. Aus dieser Verhältnisbestimmung leitet die VELKD eine "Ethik der Mitgeschöpflichkeit" ab, die dem Tier einen relativen Eigenwert zuschreibt. Die EKD spricht von einer "Verantwortung des Menschen für das Tier", die sich in den drei Dimensionen "Barmherzigkeit, Humanität und Gerechtigkeit" konkretisiert.
Die DBK wählt in ihrer "Dokumentensammlung" Die Verantwortung des Menschen für das Tier (1993) die Gottebenbildlichkeit als Grundmotiv. Diese eröffnet dem Menschen Rationalität, Zukunftsfähigkeit und Freiheit und schreibt ihm im Gegensatz zum Tier eine Würde zu. Von dieser Differenz ausgehend werden schöpfungstheologische Motive miteinbezogen und eine "graduell gestufte Ähnlichkeit zwischen Mensch und Tier" (DBK 1993) erkannt. Beide Aspekte zusammen begründen die Verantwortung des Menschen, die sich an der Schöpfungsordnung Gott–Mensch–Welt zu orientieren hat.
Grundlegend für die römisch-katholische Position sind die Aussagen des Katechismus der Katholischen Kirche (2003). Dieser bestimmt Tiere wesentlich zum Wohl der Menschheit und ordnet sie diesem damit unter (KKK 2003). Der Mensch ist um seiner eigenen Würde wegen zur Sorge um sie aufgerufen, was ein "Dienstbar machen" dieser "in vernünftigen Grenzen" miteinschließt (KKK 2003).
Innerhalb der römisch-katholischen Kirche hat es seitdem einen Wandel im Bewusstsein in Bezug auf Tiere gegeben. Während Gaudium et spes (1965) den Menschen noch als die "einzige von Gott um ihrer selbst willen gewollte Kreatur" (KKK 2003: 24) herausstellt und auch der Katechismus (2003) dieser Spur folgt, sprechen bereits der Sozialhirtenbrief der Österreichischen Bischofskonferenz (1990) und ein Statement der United States Catholic Conference (1989) vom "gottgewollten Eigenwert" der Schöpfung. Seitdem findet diese Position zunehmend Anklang, u.a. in Papst Benediks XVI. Rede vor dem Deutschen Bundestag (2011) sowie Papst Franziskus Enzyklika Laudato si (2015).
Fachinformationen
a. Tierphilosophie – der Geist der Tiere
Aufgrund der moralischen Relevanz tierlicher Fähigkeiten für tierethische Eigenschaftsmodelle, ist die tierphilosophische Erforschung dieser grundlegend. Leidensfähigkeit und Lebendigkeit als Kriterien weitestgehend ausblendend, befasst sich die aktuelle Fachdebatte dabei primär mit dem Kriterium der Rationalität und untersucht unter dem Stichwort "Geist der Tiere" deren kognitiven.
Der direkt unbeobachtbare "Geist der Tiere" wird mittels vier Kriterien erschlossen: 1) Bewusstsein, 2) intentionale Zustände, 3) Sprache und 4) logisches Schlussfolgern. Wenn – je nach Standpunkt –entweder ein einzelnes Kriterium (Minimalforderung) oder aber alle vier (Maximalforderung) erfüllt sind, kann man vom Vorhandensein eines Geistes ausgehen (Perler & Wild 2005).
Während das Bewusstsein meist als eigener Punkt bearbeitet wird, sind die Abhandlungen über die Punkte 2) bis 4) meist untrennbar ineinander verflochten und bilden einen sprachtheoretischen Ansatz.
Unter Bewusstsein wird seit Griffin (1976) und Nagel (1974) eine "Innenwelt" verstanden, in der entsprechenden Erlebnissen eine "subjektive Perspektive" zugeordnet wird. Während beide ein solches tierisches Bewusstsein annehmen, geht Dennet (2005) davon aus, dass ein solches Bewusstsein (eine "Benutzer-Illusion") notwendig eine interne Informationsorganisation voraussetzt. Da sich eine solche jedoch lediglich der Mensch angeeignet hat, wehrt er sich gegen weitergehende Übertragungen menschlicher Begriffe auf Tiere. Dementgegen bindet Tye (1998) im Rahmen seiner PANIC-Theorie das Bewusstsein an bestimmte anatomische Strukturen sowie Verhaltensstukturen und postuliert beim Vorhandensein dieser ein tierisches Bewusstsein.
Den sprachtheoretischen Ansatz verfolgend, erkennt Davidson (2005) propositionale Einstellungen (Überzeugungen) als grundlegend für Rationalität wie geistige Zustände. Das Vermögen, Überzeugungen haben zu können, ist jedoch an das Verfügen über eine Sprache geknüpft, woraus er folgert, dass "nur Kommunikationspartner" (Davidson 2005: 131) geistige Zustände haben. Die Davidsonsche Zurückweisung geistiger Zustände bei Tieren wird von zwei Seiten hinterfragt. Auf der einen Seite bestreiten Autoren wie Millikan (2005) und Dretske (2005), dass Denken ein Alles-oder-Nichts-Phänomen ist. Sie verweisen darauf, dass Tiere innere Repräsentationen bilden, mithilfe derer sie Wahrnehmungen und Verhalten kontrollieren und in denen sich ein "Vorläufer von Gedanken" (Milikan 2005: 222) erkennen lässt. Auf der anderen Seite weisen Allen und Saidel (2005) exemplarisch nach, dass Grüne Meerkatzen referenzhaltige Alarmrufe verwenden. Diese eignen sie sich mittels Interaktion im Laufe ihrer Ontogenese in verschiedenen Entwicklungsstadien an.
Sowohl die Diskussionen zum Bewusstsein als auch die des sprachtheoretischen Ansatzes laufen darauf hinaus, dass Tieren weder Bewusstsein noch Sprache oder Denken, noch Geist in Gänze zu- oder abzusprechen ist. "Die entscheidende Frage sollte nicht lauten, ob Tiere einen Geist haben, sondern welche Art von Geist sie haben" (Perler & Wild 2005: 74).
b. Tierethik – aktuelle Ansätze
Mit seinem Werk Die Befreiung der Tiere (1996) hat Peter Singer in den 1970er Jahren das tierethische Nachdenken erneut angestoßen. Nahezu alle tierethischen Publikationen seitdem beziehen sich auf ihn, weswegen seine Position zu Beginn dargestellt werden soll.
i. Peter Singer, Utilitarismus
Singers Ethik ruht auf zwei Stützpfeilern: erstens der moralischen Objektivität, die garantiert, dass alle Interessen angemessen, gleich und speziesismusfrei behandelt werden, zweitens der Aggregationsgrundsatz, demzufolge positive und negative Konsequenzen einander aufgerechnet werden können. Während unter Interessen in Die Befreiung der Tiere und der ersten Ausgabe der Praktischen Ethik im Sinne eines klassischen Utilitarismus noch Lust und Unlust als Kriterien zählen, versteht Singer diese ab der zweiten Ausgabe seiner Praktischen Ethik (2013) als rationale Präferenzen und führt damit die Unterscheidung zwischen selbstbewussten Personen und nicht-selbstbewussten, bloß empfindungsfähigen Wesen ein. Selbstbewusste Personen haben dabei einen Anspruch auf Interessenberücksichtigung, empfindungsfähige Wesen müssen entsprechend dem utilitaristischen Lust-Leid-Kalkül behandelt werden.
ii. Tierrechte
Die Theorie der Tierrechte, wie sie Tom Regan ausformulierte (Regan 1988: 2004), wird häufig als Gegenpol zu Singers Utilitarismus verstanden. Singers Individuenvergessenheit ("replaceable receptables") kritisierend, fordert er stattdessen die dem Prinzip des Respekts folgende Anerkennung des egalitaristischen, nicht-perfektionistischen inhärenten Werts. Träger dieses inhärenten Werts sind Lebewesen, die dem – in dubio pro reo – Subjekt-eines-Lebens-Kriterium entsprechen und deshalb durch die Prima-facie-Nichtschädigungspflicht geschützt sind.
Die Frage, ob Tiere Rechte besitzen, wird im Anschluss zumeist mit Bezug auf Kant weitergeführt. Dabei macht paradigmatisch Cohen (2001) das Argument stark, dass Tiere keine Rationalität oder Freiheit besitzen und somit weder Mitglieder einer moralischen Gemeinschaft noch Träger von Rechten sein können. Dem entgegnet Korsgaard (2017), dass die Kantsche Frage nach dem Urheber der Gesetze um die Frage welche Güter diese schützen erweitert werden muss und entwickelt daraus einen angepassten kategorischen Imperativ, welcher dem Cohenschen Ausschluss von nicht-rationalen Wesen aus der moralischen Gemeinschaft entgegentritt.
Neben diesen Positionen, welche Tierrechte aus bestimmten Fähigkeiten und daraus abgeleiteten moralischen Status herleiten, gibt es Beiträge, die diese Art der Begründung bestreiten. So fordert David de Grazia (2017) eine generelle Gleichberücksichtigung gleicher Interessen aller Lebewesen, auch wenn diesen aufgrund ihrer Fähigkeiten unterschiedlicher moralischer Status zukommt. Dahingegen lehnt Midgley (1983) jeglichen fähigkeitsbasierten moralischen Status ab und erkennt Nähe als relevantes (tierrechtliches) Kriterium.
Solch fundamentale Tierrechtsdiskussionen voraussetzend, entwickeln einige Positionen politische Theorien, in denen sie verschiedene Formen der Umsetzungsmöglichkeiten von Tierrechten vorzeichnen.
In ihrem Beitrag erweitert Nussbaum (2017) die Extension ihres Fähigkeitenansatz auch auf Tiere. Dieser setzt voraus, dass jedes Lebewesen ein seinen artspezifischen Fähigkeiten entsprechendes Bedürfnis nach individuellem Gedeihen hat, und formuliert hieraus das Ziel, ein solch würdevolles Gedeihen zu fördern. Hieraus leitet sie eine Liste von Fähigkeiten ab, die jedem empfindungsfähigen Lebewesen – in einem seinen Fähigkeiten entsprechenden qualitativen Maß – zuzugestehen und als "legitime politische Ziele" (Nussbaum 2017: 203) einzufordern sind. Im Letzten läuft dieser Ansatz auf eine "Ersetzung des Natürlichen durch das Gerechte" (Nussbaum 2017: 211) hinaus.
Donaldson und Kymlicka entwickeln in ihrem Buch Zoopolis (2011) eine politische Theorie der gestaffelten Rechtszuerkennung für Tiere. Entlang der menschlichen Kategorien Menschenrechte, Staatsbürgerrechte und diverser Zwischenkategorien werden Tieren – entsprechend ihrer jeweiligen Beziehung zum Menschen – analoge Rechte zugeschrieben. Zu unterscheiden ist dabei zwischen domestizierten Tieren (Staatsbürgerschaft), wildlebenden Tieren (Souveränität) und Grenzgänger-Tieren (Einwohner).
Dass es bereits tierrechtliche politische Initiativen gibt, zeigt bspw. das Great Ape Project, das sich international für die Einführung von Grundrechten für Menschenaffen einsetzt.
iii. Mitleidsethik
Eine andere Herangehensweise ist die auf Schopenhauer zurückgehende, auf das leidensfähige Individuum blickende Mitleidsethik. Sie erwächst aus dem "natürlichen Affekt des Mitleids, in welchem wir direkt auf das Wohl anderer fühlender Wesen bezogen und von ihrem negativen Erleben betroffen sind" (Wolf 2014).
Gegen diese Art der Tierethik werden regelmäßig Vorwürfe der Irrationalität, der Nicht-Universalisierbarkeit und der Kurzlebigkeit erhoben. Hiergegen wehrt sich Donovan (1996), indem sie Mitgefühl, verstanden als "aufmerksame Liebe" erstens als eine komplexe intellektuelle und emotionale Betätigung demonstriert. Zweitens drängt diese Liebe aus sich heraus darauf, solipsistische Grenzen niederzureißen und drittens durch politische Kontextanalysen dauerhafte, effektive und angemessene Antworten zu finden.
Zum Gegenangriff holt Lori Gruen (2017) aus, indem sie herausstellt, dass "Standardkonzeptionen von Rationalität und Universalität nicht in der Lage [sind], die ganze Bandbreite und Komplexität unserer ethischen Erfahrungen und die dichten motivationalen Strukturen einzufangen, die uns dazu bringen, ‚das Richtige zu tun‘" (Gruen 2017: 319f.). Stattdessen gilt es, das Mitgefühl als epistemische und wahrnehmungs- wie handlungsbezogene Reaktion auf Schlechtes zu befördern. Dieses Mitleid entwickelt sich in verschiedenen Stufen, welche von einer emotionalen Ansteckung bis hin zu einer die Situation und den Kontext mit-auswertenden verflochtenen Empathie reichen. Damit lässt sich die moralische Entfremdung überwinden und die Diathese zwischen Urteil und Handlung überbrücken.
Ähnlich stellt Brian Luke (2017) aus einer feministischen Perspektive die Grundannahme und Plausibilität der rein rationalen tierethischen Modelle in Frage. Anstatt von einer grundlegenden (genetisch bedingten) Asozialität des Menschen gegenüber Tieren auszugehen, hinsichtlich derer es eine Selbstzähmung des Menschen bedarf, erkennt er Mitleid mit Tieren als "natürliche[n], normale[n] und gesunde[n] Teil des menschlichen Lebens" (Luke 2017: 426). Solch natürliche Reaktionen werden jedoch durch Prozesse der Verantwortungsverschiebung, Verleugnung und Falschdarstellung sowie durch Sanktionsmechanismen verhindert. Angesichts dessen gilt es, die ursprüngliche Verbindung zu Tieren wiederherzustellen und die Zähmungen zu verweigern.
Diese drei Beispiele zeigen, dass mitleidsethische Konzeptionen die Vorwürfe der Irrationalität nicht nur zu entkräften wissen, sondern aus dieser Not auch eine Tugend machen und deren wahrnehmungsbezogene und handlungsmotivierende Momente hervorheben.
iv.Tugendethik
Will man moralisch qualifiziertes Mitleid universalisieren, geschieht dies häufig in Form einer Tugendethik (Wolf 2014). Eine solche geht von einem idealen, tugendhaften Moral-Subjekt aus und fragt, wie dieses in Bezug auf Tiere handeln würde. Damit legt sie den Fokus auf die Motivation einer Handlung und verzichtet darüber hinaus auf Handlungsanweisungen.
Als prominenteste Vertreterin geht Rosalind Hursthouse in ihrem Beitrag (Hursthouse 2017) von der "Tugend der respektvollen Liebe" aus. Hierdurch lassen sich erstens nicht zu unterschreitende Mindeststandards im Umgang mit Tieren aufspannen (ausgeschlossen werden: Tiere grundlos zu töten, sie unnötig leiden zu lassen, sie gedankenlos als "schmutzig" abzustempeln oder Fröhlichkeit bei deren Tötung zu empfinden), zweitens erlaubt die Orientierung an dieser vernunftgeformten Tugend es ihr mehr denn jede Regelorientierung, "pluralistisch, kontextsensitiv und offen" (Hursthouse 2017: 329) zu agieren. Diese Offenheit führt jedoch (zwangsläufig) dazu, dass aus einer ähnlichen Motivation verschiedene Arten der Handlung erwachsen können.
So lehnt Hursthouse (2000) bspw. aufgrund der Verflochtenheit von Mensch und Natur bzw. Tier jeglichen moralischen Anthropomorphismus ab, während Becker (1983) aufgrund der Begrenztheit der moralrelevanten Ressourcen auf eine Staffelung nach "sozialer Distanz" und einen "schwachen Speziesismus" besteht.
v. Rechtsethische Ansätze
Sich selbst einer Tierrecht-Position zuordnend, betont Elizabeth Anderson (2017), dass bei deren Ausgestaltung die gegebene Pluralität von Werten ebenso zu beachten ist, wie "die Abhängigkeit der Rechte von den natürlichen und sozialen Kontexten und die Konsequenzen ihrer Durchsetzung" (Anderson 2017: 320).
Über die Ethik hinausgreifend, integriert Gary Francione (2017) juristische Perspektiven in seine Abhandlung. Die den aktuellen Umgang mit Tieren prägende "moralische Schizophrenie" sieht er im rechtlichen Status der Tiere als Eigentum begründet. Dieser verhindert ein Ernstnehmen von deren Interessen und führt zu einer faktischen Akzeptanz von "unnötigem Tierleid".
Seine Tierethik ebenfalls von einer Kritik der Stellung der Tiere als Eigentumsgegenstände aus bildend, zieht Bob Torres hieraus umfassendere Konsequenzen. Da die kommodifizierende Tierausbeutung derart eng mit dem Eigentumsstatus der Tiere und folglich mit den gesellschaftlichen Ordnungen zusammenhängt, fordert der Einsatz für Tiere, "sich auf allen Ebenen der gesellschaftlichen Ordnung gegen die beherrschenden und unterdrückenden Dynamiken unserer Kultur und Wirtschaft zu wehren" (Francione 2017: 547).
Ähnlich radikale Folgen zieht Benton (2017) aus einer ökosozialistischen Tierrechts-Perspektive. Anders als Torres fokussiert er sich dabei besonders auf die unlösliche Verflochtenheit von kapitalistisch geformten Verhältnissen und der Ausbeutung von Tieren. Eine Durchsetzung von Tierrechten setzt somit eine "umfassende gesellschaftliche Transformation der sozialen Verhältnisse" (Benton 2017: 66) voraus.
c. Aktuelle Theologische Positionen
i. Diskussionen
Im Fokus aktueller theologischer Einzeldebatten stehen der Speziesismus, die "Würde des Tieres" sowie die tierliche Moralfähigkeit. Exemplarisch für diese Diskussionen werden im Folgenden Härle, Preuß und Berkmann dargestellt.
Wilfried Härle (2010) setzt sich mit dem Singerschen Speziesismusvorwurf gegen die christlich-jüdische Tradition auseinander und ersetzt aus theologischer Perspektive die zugrundeliegende fähigkeitenbasierte Personenkonzeption durch eine relationsontologische.
Dirk Preuß (2011) setzte sich mit dem Begriff der "Würde des Tieres" aus der Perspektive der Mitgeschöpflichkeit auseinander. Diese führt dazu, Tieren aufgrund ihrer Anthroporelationalität und gestaffelt nach Menschenähnlichkeit, "verschiedene Würdearten" (Preuß 2011: 114) zuzuschreiben. Weiterhin ist die Mit-Geschöpflichkeit in Sinne eines Mit-Seins und Mit-Gestaltens auszudeuten, was vom Menschen erstens mehr Verantwortung gegenüber Tieren, mit denen er lebt als gegenüber Tieren, neben oder gegen die er lebt, zweitens mehr Verantwortung gegenüber den Tieren, an denen er mit-geschaffen hat.
John Berkman (2016) aktualisiert die thomistische These der Moralunfähigkeit von Tieren am Beispiel von Schimpansen. Auf Verhaltensbeobachtungen zurückgreifend zeigt er, dass Schimpansen über eine reflektierte praktische Rationalität und einen Sinn für Gerechtigkeit verfügen. Dies weist sie als moralfähige Tiere aus und stellt die grundlegende Mensch-Tier-Unterscheidung in Frage.
ii. Katholische Ansätze
Rainer Hagencord (2010) attestiert den modernen Industrienationen ein falsches Tierbild, welches sowohl den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch dem biblischen Zeugnis widerspricht und zu einem unverantwortlichen Umgang des Menschen mit der Natur führt. Dem möchte Hagencord auf praktischer Seite mit dem von ihm gegründeten Institut für theologische Zoologie und auf theoretischer Seite mittels Wiedergewinnung einer theologischen Wertschätzung der Tiere entgegenwirken. Durch die "Natur als Lehrmeisterin" und den Begriff der Mensch und Tier verbindenden näfäsch will er eine mystisch-erbauliche "Kraft des Ja zum Leben" wachrufen und die menschliche Welt- wie Selbstentfremdung überwinden.
Kurt Remele (2016) fordert eine "konsistente Ethik des Lebens" (Remele 2016: 167), welche auch Tiere mit einschließt. Als Geschöpfen kommt diesen eine "kontrafaktisch unantastbare Würde" (ebd. 27) zu, die jegliches unnötige Instrumentalisieren dieser für unwesentliche Bedürfnisse verbietet. Ausgangspunkt seiner Ethik ist eine leidwahrnehmende Achtsamkeit, die auf ein an das "Wohl aller Tiere und eines jeden Tiers" (ebd. 162) rückgebundenes, global-ökologisches Gemeinwohl zielt. Aus diesen Grundlagen leitet er individual- wie sozialethische Mindeststandards her, die nur in strikten Konfliktsituationen als ultima ratio zu brechen sind.
iii. Protestantische Ansätze
Unter den aktuellen protestantisch-theologischen Gesamtansätzen einer Tierethik können die im Folgenden chronologisch vorgestellten als besonders paradigmatisch gelten.
In Jürgen Moltmanns Ethik der Hoffnung (2010) werden Tiere implizit mitbehandelt, insofern sie Teil der Gaia-Erde als "planetarischem Organismus" sind. In dieser bilden Mensch und Tier eine Schicksalsgemeinschaft, die von einem ökologischen Kollaps bedroht ist. Angesichts dessen ist erstens ein Ernstnehmen der "größeren kosmischen Zusammenhänge der Lebensbedingungen" (Moltmann 2010: 160) nötig, welches zweitens die "Notwendigkeit eines alternativen [menschlichen] Lebensstils" (ebd. 172) deutlich macht, der von Nachhaltigkeit und einem "Mitspracherecht" der Erde geprägt ist.
Ulrich H. J. Körtner (2015) entwirft aus der "Position einer theologisch reflektierten Verantwortungsethik" (Körtner 2015: 589) eine Bioethik nichtmenschlicher Lebensformen. Da sich ein erkenntnistheoretischer wie moralischer Anthropozentrismus nicht vermeiden lässt, muss der Mensch eine advokatorische Funktion übernehmen. Tiere sind entsprechend moral patients, die insofern Gegenstand ethischer Reflexion sind, als sie "von den Handlungen des Menschen und ihren Folgen betroffen sind" (ebd. 589). Als ethisches Kriterium dient dabei eine den Tieren zukommende eigene Würde, die jedoch von der des Menschen zu unterscheiden ist. Die Differenz beider Würdebegriffe liegt darin, dass die Tierwürde keine unantastbare Größe darstellt, ihre Verletzung dennoch legitimationsbedürftig ist und einer Güterabwägung unterliegt.
Clemens Wustmans (2015) entwirft seine Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Ausgehend von einer kriterialen Verantwortungsethik initiiert eine Akzentverschiebung von der Beachtung von Tieren als moralisch relevanten Individuen hin zur Bedeutung von Tieren "im größeren ökologischen Zusammenhang für die Bewahrung der Schöpfung" (Wustmans 2015: 12). Als Ziel gilt ihm der "Schutz und Erhaltung von Biodiversität" (ebd.).
In seiner Schamethik gesteht Klaas Huizing (2016) dem vulnerablen Blick des Tieres Beschämungspotential zu. Einer aus diesem Blick erwachsenden kollektiven Scham entgeht der Mensch jedoch, indem er durch gewaltsame Abschottung der Tiere in Schlacht- und Haltungsfabriken ein immun-steriles Klima schafft. Hier erwächst aus einem falschen Umgang mit Scham ein rücksichtsloser Umgang mit Tieren (Scham-Schuld-Verschiebung), der wirksam nur durch eine notwendige Beschämung und durch eine aus ihr erwachsende Sensibilität sowie neue Normen zu überwinden ist. Solch schamgesteuerte tierethische Konflikte werden wirksam durch "Erregungskommunen der nächsten Generation im Verbund mit der Kunst" (Huizing 2016: 385) inszeniert.
Ethik in der Praxis
Vorschläge:
GS, KathRel, 1./2. Klasse, Die Größe und Vielfalt der Welt: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/grundschule/1/katholische-religionslehre#27078
GS, Ethik, 1./2. Klasse, Die Natur schützen: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/lernbereich/26644
GS, KathRel, 1./2. Klasse, Die Größe und Vielfalt der Welt: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/grundschule/4/katholische-religionslehre#27216
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Veröffentlicht am 26.11.2018 (Version 1.0).
Zitierweise:
Tretter, M.: Art. "Tierethik" (Version 1.0 vom 26.11.2018), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/tierethik.